Handelsregister · VR 1020
Chronologischer Auszug
Blau-Weiss Buchholz e.V. · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Blau-Weiss Buchholz e.V. b) Buchholz | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der Vorsitzende für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen, der Vorsitzende für bewegliches Vereinsvermögen, der Vorsitzende für Gebäude und Grundvermögen und der Vorsitzende für Sport. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind je zwei Mitglieder zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der erste Vorsitzende kann im Einzelfall über die Verwendung von Vereinsgeldern bis zur Höhe von 10.000,00 DEM (zehntausend Deutsche Mark), der Vorstand bis zur Höhe von 25.000,00 DEM (fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark) bestimmen. Über die Verwendung von Vereinsgeldern im Einzelfall, soweit die Ausgabe DEM 25.000,00 (fünfundzwanzigtausend Deutsche Mark) übersteigt, bestimmt die Vertreterversammlung. b) Vorsitzender für Gebäude- und Grundvermögen: Gandy, Werner, Dipl. -Ing., Buchholz/N. Erster Vorsitzender: Reglitzky, Arno, Dipl. -Ing., Buchholz/N. Vorsitzender für bewegliches Vereinsvermögen: Renken, Wilhelm, Rentner, Buchholz/N. Vorsitzender für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen: Berk, Gert, Buchholz, *XX.XX.XXXX Vorsitzender für Sport: von Holdt, Michael, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein | a) 23.08.2005 Mantik b) Satzung Bl. 353-358, Änderungsbeschluss Bl. 68-89 d. A. Tag der ersten Eintragung: 17.02.1953 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.08.2005. |
| 2 | b) Vorsitzender für bewegliches Vereinsvermögen:: Baum, Gerd, Buchholz, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender für bewegliches Vereinsvermögen: Renken, Wilhelm, Rentner, Buchholz/N. | a) 10.10.2005 Beuße | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender für Sport: von Holdt, Michael, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Sport: Langbehn, Marc, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beitrag, Beitragsordnung) beschlossen. | a) 20.11.2007 Stresing b) Änderungsbeschluss Blatt 155- 169 d.A. | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlungen vom 17.04.2009 und 24.06.2009 haben die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Beitrag, Beitragsordnung), 2 (Zweck und Aufgabe) und 20 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 04.09.2009 Stresing b) Änderungsbeschlüsse Bl. 186ff d.A. aktuelle Satzung Bl. 216ff d.A. | ||
| 5 | b) Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) und in § 20 (Auflösung)beschlossen. | a) 02.10.2009 Müller b) Änderungsbeschlüsse Bl. 4ff d. A. Bd. VI aktuelle Satzung Bl. 12ff d. A. Bd. VI | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 8 (Vorstand), 15 (Wahlen) und 22 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 31.05.2010 Müller b) Änderungsbeschluss Bl. 21ff d.A. Satzung Bl. 46ff d.A. | ||
| 7 | b) Nicht mehr Vorsitzender für Sport: Langbehn, Marc, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Sport: Damlos, Hans-Hermann, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) 16.06.2011 Müller | ||
| 8 | a) Eintragung von 23.10.2002 ergänzt, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der Vorsitzende für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen, der Vorsitzende für bewegliches Vereinsvermögen, der Vorsitzende für Gebäude und Grundvermögen und der Vorsitzende für Sport. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind je zwei Mitglieder zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der erste Vorsitzende kann im Einzelfall über die Verwendung von Vereinsgeldern bis zur Höhe von 10.000,00 EUR (zehntausend Euro), zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bis zur Höhe von 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) bestimmen. Über die Verwendung von Vereinsgeldern im Einzelfall, soweit die Ausgabe 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) übersteigt, bestimmt die Vertreterversammlung. | a) 10.11.2011 Ritter | ||
| 9 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vertreterversammlung) und § 10 (Abteilungen) beschlossen. | a) 08.08.2012 Ritter b) Änderungsbeschluss Bl. 60ff., Satzung Bl. 76ff. | ||
| 10 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Eintritt, Austritt) beschlossen. | a) 11.11.2013 Brandt b) Änderungsbeschluss Bl. 84ff. d.A., neue Satzung Bl. 95ff. d.A. | ||
| 11 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der Vorsitzende für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen, der Vorsitzende für bewegliches Vereinsvermögen, der Vorsitzende für Gebäude und Grundvermögen, der Vorsitzende für Sportbetrieb, der Vorsitzende für Sportentwicklung und der Vorsitzende für Strategien, Beteiligungen, Kooperationen. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind je zwei Mitglieder zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der erste Vorsitzende kann im Einzelfall über die Verwendung von Vereinsgeldern bis zur Höhe von 10.000,00 EUR (zehntausend Euro), zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bis zur Höhe von 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) bestimmen. Über die Verwendung von Vereinsgeldern im Einzelfall, soweit die Ausgabe 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) übersteigt, bestimmt die Vertreterversammlung. b) Bestellt als Vorsitzender für Sportentwicklung: Heuer, Frank-Peter, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Straterien, Beteiligungen, Kooperationen: Geiger, Wilfried, Buchholz, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzender für den Sportbetrieb: Damlos, Hans-Hermann, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beitrag, Beitragsordnung) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 23.07.2015 Mohr b) Änderungsbeschluss Bl. 130 Bd. II, Satzung Bl. 136ff. Bd. II | |
| 12 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2016 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere § 2 (Zweck und Zweckverwirklichung) beschlossen. | a) 24.10.2016 Mohr b) Änderungsbeschluss Bl. 163 Bd. VI, neue Satzung Bl. 164 ff. Bd. VI. | ||
| 13 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der Vorsitzende für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen, der Vorsitzende für bewegliches Vereinsvermögen, der Vorsitzende für Gebäude und Grundvermögen, der Vorsitzende für Sportbetrieb und Sportentwicklung und der Vorsitzende für Strategien, Beteiligungen, Kooperationen. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind je zwei Mitglieder zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der erste Vorsitzende kann im Einzelfall über die Verwendung von Vereinsgeldern bis zur Höhe von 10.000,00 EUR (zehntausend Euro), zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bis zur Höhe von 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) bestimmen. Über die Verwendung von Vereinsgeldern im Einzelfall, soweit die Ausgabe 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) übersteigt, bestimmt die Vertreterversammlung. b) Geändert, nun: Vorsitzender für Sportbetrieb und Sportentwicklung: Damlos, Hans-Hermann, Buchholz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender für Sportentwicklung: Heuer, Frank-Peter, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 12.09.2017 Mohr b) Änderungsbeschluss Bl. 189 neue Satzung Bl. 190 ff. | |
| 14 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) beschlossen. | a) 13.08.2018 Jahn b) Änderungsbeschluss Bl. 238 neue Satzung Bl. 254 ff. | ||
| 15 | b) Nicht mehr Vorsitzender für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen: Berk, Gert, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen: van Gunst, Thomas, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Strategien, Beteiligungen, Kooperationen: Fuchs, Jörg, Buchholz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender für Straterien, Beteiligungen, Kooperationen: Geiger, Wilfried, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) 16.12.2021 Jahn | ||
| 16 | b) Nicht mehr Vorsitzender für Sportbetrieb und Sportentwicklung: Damlos, Hans-Hermann, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Sportbetrieb und Sportentwicklung: Hampfe, Alexander, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) 01.12.2022 Ritter | ||
| 17 | b) Nicht mehr Vorsitzender für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen: van Gunst, Thomas, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen: Rojahn, Edgar, Buchholz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender für Strategien, Beteiligungen, Kooperationen: Fuchs, Jörg, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Strategien, Beteiligungen, Kooperationen: Loser, Andreas, Buchholz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender für Gebäude- und Grundvermögen: Gandy, Werner, Dipl. -Ing., Buchholz/N. Bestellt als Vorsitzender für Gebäude- und Grundvermögen: Zinnecker, Joachim, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) 27.07.2023 Krüger | ||
| 18 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Vorsitzende für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen, der Vorsitzende für bewegliches Vereinsvermögen, der Vorsitzende für Gebäude und Grundvermögen, der Vorsitzende für Sportbetrieb, der Vorsitzende für Sportentwicklung und der Vorsitzende für Strategien, Beteiligungen, Kooperationen. Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind je zwei Mitglieder zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der erste Vorsitzende kann im Einzelfall über die Verwendung von Vereinsgeldern bis zur Höhe von 10.000,00 EUR (zehntausend Euro), zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam bis zur Höhe von 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) bestimmen. Über die Verwendung von Vereinsgeldern im Einzelfall, soweit die Ausgabe 50.000,00 EUR (fünfzigtausend Euro) übersteigt, bestimmt die Vertreterversammlung. b) Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Hampfe, Alexander, Buchholz, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 2. Vorsitzender: Reglitzky, Arno, Buchholz/N., *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Sportbetrieb: Dr. Damlos, Hans-Hermann, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender für Sportentwicklung: Geiger, Wilfried, Buchholz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen: Rojahn, Edgar, Buchholz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende für Verwaltung, Finanzen und Versicherungen: Trybka, Anna, Buchholz, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Verwaltung von Vereinsangelegenheiten) und § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 12.02.2025 Jahn b) Satzungsänderungsbeschluss Bl. 7 ff. (Bd. VIII) Satzung Bl. 66 ff. (Bd. VIII) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.