BITech Aktiengesellschaft Beratungsgesellschaft für Informationstechnologie
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Hürth
Geschäftsanschrift
Daimlerstraße 22, 50354 Hürth
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 44351
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
19.07.2021
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Lösungsentwicklung, Beratung, Schulung und Auftragsrealisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik; Vermarktung von Hard- und Software. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich innerhalb des Gesellschaftszwecks an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ute Turbanisch
Bonn
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Serge N'Silu Kiamwangana
Brühl
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.04.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 2474 Amtsgericht Brühl getreten. Freigegeben am 13.01.2003.
Beschlüsse Bl. 653 ff., 668 und 689 ff. Sdb.
Berichtigungen von Amts wegen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 801 ff. Sdb.
Beschluss Bl. 697 ff. Sdb.
Satzung
Satzung vom 08.05.1996.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.04.1999 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 1.336,00 auf EUR 315.076,00 durchgeführt (Genehmigtes Kapital). Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.06.2002 ist § 5 (Grundkapital) Abs. 1 der Satzung entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.04.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufhebung des alten Absatz 2 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in Absatz 2) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.04.1999 ermächtigt, bis zum 26.10.2004 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 51.129,19 EUR durch Ausgabe neuer Namensstückaktien zum Zwecke der Ausgabe von Arbeitnehmeraktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das genehmigte Kapital beträgt noch 41.885,92 EUR.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 27.04.2005 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25.05.2010 einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 50.000,- Euro durch Ausgabe neuer Namensstückaktien zum Zwecke der Ausgabe von Arbeitnehmeraktien zu erhöhen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.