die Beteiligung, Betreuung, Entwicklung und Verwertung von Projekten oder Unternehmen in Gänze oder in Teilen, vorrangig aus dem Bereich der Lebenswissenschaften, insbesondere in den Feldern Medizin, Pharma, Diagnostik, Medizintechnik, Landwirtschaft, Nahrungsmittel, Chemie und Umweltschutz.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Erik Peter Arthur Lindemann
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BGB).
Satzung Blatt 115ff Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 07.08.1998
Satzung Blatt 140 ff. dritter Sonderband
Satzung Blatt 212 ff Sonderband 3
Satzung Blatt 219 ff Sonderband 3
Gesellschaftsvertrag Blatt 258 ff Sonderband 4
Fall 19
Fall 26
Fall 28
Fall 33
Fall 34
Satzung
Satzung vom 02.12.1997 zuletzt geändert am 14.07.2001
Die Hauptversammlung vom 18.09.2002 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 1 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25.11.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.500.000,00 EUR auf bis zu 2.800.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist voller Höhe durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 17.02.2005 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert worden.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Bekanntmachungen), 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital), 8, 9, 11, 13 und 17 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.000.000,00 EUR auf bis zu 4.800.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 2.000.000,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 24.08.2006 ist die Satzung in § 5 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 06.07.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand) und 14 Abs. 1 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 15 beschlossen.
Der Vorstand hat aufgrund der am 06.08.2009 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 03.07.2009 durch Beschluss vom 08.02.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 09.02.2010 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 2.001.513,00 auf EUR 6.801.513,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.02.2010 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 geändert worden.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.07.2009 erteilten, am 06.08.2009 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 10.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 03.01.2011 beschlossen, das Grundkapital um EUR 398.487,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 398.487,00 auf EUR 7.200.000,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.02.2011 ist die Satzung in § 5.1 (Grundkapital) geändert. § 5.3 (Genehmigtes Kapital) wurde ersatzlos gestrichen.
Die Hauptversammlung vom 31.10.2012 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 3.218.498,00 EUR auf 3.981.502,00 EUR beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 17 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 01.04.2022 hat die ersatzlose Streichung von § 14 der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 01.04.2022 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zur Deckung von Verlusten um 3.981.502,00 EUR auf 0,00 EUR und die gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in den §§ 5 (Grundkapital), 15 und 16 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.