Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in gemeinsam vertreten. Im Verhinderungsfall einer der Beiden tritt an dessen Stellle der/die Schriftführer/in. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (oder grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites oder zur Tätigung von Ausgaben/Investitionen von mehr als 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Frank-Jürgen Sommerfeld-Eggert
Bremen
274
Ingrid Schulze
Bremen
274
Volker Westedt
Bremen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2013-03-03
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