Handelsregister · VR 2327 HB
Chronologischer Auszug
Binnenschifferverein Bremen eingetragener Verein · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Binnenschifferverein Bremen eingetragener Verein b) Bremen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden -im Falle seiner Verhinderung, die nicht nachgewiesen zu werden braucht, durch seinen Stellvertreter-. b) Vorsitzender: 1. Reichstein, Gerd August, *XX.XX.XXXX, Bremen Stellvertretender Vorsitzender: 2. Kutt, Johann, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 01.06.1966 | a) 01.12.2009 Stenzel b) Satzung Bl.3/7 Tag der ersten Eintragung: 23.08.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Kutt, Johann Stellvertretender Vorsitzender: 3. Sommerfeld, Frank-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 01.12.2009 Stenzel | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und den/ die Stellvertreter/in gemeinsam vertreten. Im Verhinderungsfall einer der Beiden tritt an dessen Stellle der/die Schriftführer/in. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (oder grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites oder zur Tätigung von Ausgaben/Investitionen von mehr als 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2013 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit), 8 (Vorstand), 9(Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes), 10 (Beiträge), 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Der Paragraph § 5a (Rechte und Pflichten der Mitglieder) ist neu eingefügt. | a) 27.12.2013 Schröder b) Protokoll Bl. 182/185; 219/220 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.