Handelsregister · VR 2327 HB

Chronologischer Auszug

Binnenschifferverein Bremen eingetragener Verein · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Binnenschifferverein Bremen eingetragener Verein

b)
Bremen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und
dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den
Vorsitzenden -im Falle seiner Verhinderung, die nicht nachgewiesen zu
werden braucht, durch seinen Stellvertreter-.

b)
Vorsitzender:

1.
Reichstein, Gerd August, *XX.XX.XXXX, Bremen

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Kutt, Johann, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 01.06.1966
a)
01.12.2009
Stenzel
b)
Satzung Bl.3/7

Tag der ersten Eintragung: 23.08.1966

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und dabei an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Kutt, Johann

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Sommerfeld, Frank-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
01.12.2009
Stenzel
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden,
dem/der Stellvertreter/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und den/
die Stellvertreter/in gemeinsam vertreten. Im Verhinderungsfall einer
der Beiden tritt an dessen Stellle der/die Schriftführer/in. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass
zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (oder grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem
zur Aufnahme eines Kredites oder zur Tätigung von Ausgaben/Investitionen von mehr als 10.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2013 hat die Änderung
der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Zweck
des Vereins, Gemeinnützigkeit), 8 (Vorstand), 9(Beschränkung
der Vertretungsmacht des Vorstandes), 10 (Beiträge), 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Der Paragraph § 5a (Rechte und Pflichten der Mitglieder) ist
neu eingefügt.
a)
27.12.2013
Schröder
b)
Protokoll Bl.
182/185; 219/220

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.