Handelsregister · VR 110169

Registerinformationen

Bingumer Sportverein 1949 e.V. · Amtsgericht Aurich

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bingumer Sportverein 1949 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Leer-Bingum

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110169
Gericht
Amtsgericht Aurich
Letzte Eintragung
16.12.2020
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Carsten Kempen

Leer

Vorstand

Ingo Tergast

Leer

Vorstand

Matthias Frikke

Leer

Vorstand

Jan Ubbens

Leer

Vorstand

Henning Albers

Leer

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 05.04.1972 zuletzt geändert am 08.09.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Gliederung des Vereins), § 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 10 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 11 (Beitragszahlungen), § 13 (Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung), § 16 (Vereinsvorstand) und § 17 (Pflichten und Rechte des Vorstandes) beschlossen.

Freitext

  • Satzung Blatt 81-85 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 02.10.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 501 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 10.05.2006.
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR verpflichten, vom 1. Vorsitzenden allein oder von zwei Mitgliedern des übrigen Vorstandes vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die über einen Betrag von 1.000,00 EUR hinaus gehen, bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung des übrigen Vorstandes.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.