Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.04.1972 zuletzt geändert am 08.09.2000
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Gliederung des Vereins), § 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 10 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 11 (Beitragszahlungen), § 13 (Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung), § 16 (Vereinsvorstand) und § 17 (Pflichten und Rechte des Vorstandes) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 81-85 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 02.10.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 501 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 10.05.2006.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR verpflichten, vom 1. Vorsitzenden allein oder von zwei Mitgliedern des übrigen Vorstandes vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die über einen Betrag von 1.000,00 EUR hinaus gehen, bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung des übrigen Vorstandes.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.