Handelsregister · VR 110169

Chronologischer Auszug

Bingumer Sportverein 1949 e.V. · Amtsgericht Aurich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bingumer Sportverein 1949 e.V.

b)
Leer-Bingum
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der
Schriftführer.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder
durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem
Kassenwart oder dem Schriftführer vertreten.

b)
Kassenwart:
Flessner, Joachim, Leer-Bingum
Vorsitzender:
Schmidt, Heinz-Dieter, Leer-Bingum
Schriftführer:
Swart, Hartmut, Weener
2. Vorsitzender:
Battermann, Ingo, Leer-Bingum, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.04.1972 zuletzt geändert am 08.09.2000
a)
10.05.2006
Fecht

b)
Satzung Blatt 81-85 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
02.10.1972
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 501
Amtsgericht Leer getreten.
Freigegeben am 10.05.2006.
2b)
Nicht mehr
Kassenwart:
Flessner, Joachim, Leer-Bingum
Bestellt als
Kassenwart:
Kempen, Carsten, Leer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Battermann, Ingo, Leer-Bingum, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Frikke, Matthias, Leer, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführer:
Swart, Hartmut, Weener
Bestellt und sodann wieder ausgeschieden:
Schriftführer:
Pruijsen, Heike
Bestellt als
Schriftführer:
Tergast, Ingo, Leer, *XX.XX.XXXX
a)
05.11.2015
Galle
3a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der
Kassenwart und der Schriftführer.
Der Verein wird bei Rechtsgeschäften, die den Verein
bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR verpflichten, vom
1. Vorsitzenden allein oder von zwei Mitgliedern des
übrigen Vorstandes vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die
über einen Betrag von 1.000,00 EUR hinaus gehen,
bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung des übrigen
Vorstandes.

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schmidt, Heinz-Dieter, Leer-Bingum
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Frikke, Matthias, Leer, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Ubbens, Jan, Leer, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
3. Vorsitzender:
Albers, Henning, Leer, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck),
§ 5 (Gliederung des Vereins), § 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 10 (Rechte und Pflichten
der Mitglieder), § 11 (Beitragszahlungen), § 13 (Jahreshauptversammlung und
Mitgliederversammlung), § 16 (Vereinsvorstand) und § 17 (Pflichten und Rechte des
Vorstandes) beschlossen.
a)
16.12.2020
Galle

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.