Handelsregister · HRB 168854
Chronologischer Auszug
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Mittelstraße 51, 10117 Berlin c) Betrieb, Errichtung und Erhaltung von (a) besonders qualifizierten ambulanten und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen/Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind; (b) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen; c) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. (a) und (b) genannten Einrichtungen. Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder nicht; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht. Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Zwecke: Förderung der Wissenschaft und Forschung, öffentliches Gesundheitswesen, Erziehung und Berufsausbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1, 3 u. 7 AO) durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet. | 100.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Der Vorsitzende der Geschäftsführung ist stets allein vertretungsberechtigt. b) Geschäftsführer: 1. Nieper, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 11.06.2015 b) Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung e.V." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 30071 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.06.2015. | a) 16.07.2015 Dr. Kuhlmann | |
| 2 | 1.000.000,00 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 ist das Stammkapital um 900.000 EUR auf 1.000.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile). | a) 25.01.2016 Bialek | |||
| 3 | b) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.11.2015 und 03.12.2015 ist der Verein für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Bremen e.V. mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen VR 2580 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. | a) 21.04.2016 Dr. Friedemann | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Leipziger Platz 1, 10117 Berlin | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft). | a) 27.07.2016 Bialek | |||
| 5 | 1. Manke, Marius, *XX.XX.XXXX, Holzkirchen Einzelprokura 2. Thon, Ingo, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 28.07.2016 Rebettge | ||||
| 6 | 3. Neumann, Michael, *XX.XX.XXXX, Bremen Einzelprokura | a) 29.08.2017 Junne | ||||
| 7 | b) Änderung zu Nr. 1: Die Vertretungsbefugnis und der Wohnort sind geändert. Geschäftsführer: Nieper, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | 4. Brötje, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Bremen Einzelprokura Nicht mehr Prokurist: 3. Neumann, Michael | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 und 27.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. | a) 04.10.2018 Bialek | ||
| 8 | b) Geschäftsführer: 2. Prof. Dr. Ekkernkamp, Axel, *XX.XX.XXXX, Heidesee Geschäftsführer: 3. Manke, Marius, *XX.XX.XXXX, Holzkirchen Geschäftsführer: 4. Thon, Ingo, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Nieper, Reinhard mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | Nicht mehr Prokurist: 1. Manke, Marius Nicht mehr Prokurist: 2. Thon, Ingo | a) 27.04.2019 Lampe | |||
| 9 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO), g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a)ndie Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten Einrich-tungen; dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport; ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht - eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (2) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet; d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (2) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 29.06.2021 Rabenow | |||
| 10 | c) Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 c) Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 e) Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO) g) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind, bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen, cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten Einrichtungen; dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport; ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht - eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter (3) Satz 1 genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet: d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der in (3) Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke, und zwar erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen für die zum Konzern der BG Kliniken Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH gehörenden Unternehmen, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Strategischen Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controllings, der Internen Revision, des Risikomanagements, und nimmt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen der Entgeltabrechnung, des Einkaufs, Energieversorgungsleistungen, IT- Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal. 3Die Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne des §§ 65 ff. AO erbracht. (4) Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke), § 9 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) und § 13 (Hauptausschuss). | a) 13.12.2022 Rabenow | |||
| 11 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 AO), Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 AO), Förderung der Erziehung und der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 7 AO), Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO), Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO), Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesonderedie Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind; Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin und der berufsbedingten Erkrankungen, nebst der zeitnahen Weitergabe der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch Veröffentlichungen; Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten Einrichtungen; Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport; Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten; die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht - eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht; die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der unter genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet: als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der genannten steuerbegünstigten Zwecke, und zwar erbringt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen für die zum Konzern der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH gehörenden Unternehmen, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Strategischen Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controllings, der Internen Revision, des Risikomanagements, und nimmt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen der Entgeltabrechnung, des Einkaufs, Energieversorgungsleistungen, IT-Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal. Die Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne des §§ 65 ff. AO erbracht. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der weitergehenden Regelungen Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung über die genannten Einrichtungen hinaus weitere Zweckbetriebe betreiben. Sie kann zu diesem Zweck insbesondere auch öffentlich-rechtliche Körperschaften beliefern und versorgen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Die Gesellschaft darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks im Rahmen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung ihre Geschäfte im In- und EU- / EWR Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen oder mit ihnen kooperieren, sofern diese Vorhaben im Einklang mit den seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben) oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs. 1 SGB IV). Die Aufsicht über die Gesellschaft als Arbeitsgemeinschaft im Sinne von § 94 Abs. 1a SGB X führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). § 85 Abs. 3c SGB IV sowie § 94 Abs. 1a Sätze 2 und 3 SGB X sind bei der Gestaltung der Beteiligungsstruktur zu beachten. Den für die Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden sind derartige Vorhaben rechtzeitig anzuzeigen (§ 85 Abs. 5 SGB IV und § 94 Abs. 1a Satz 4 SGB X). Die Gesellschaft hat der für einen oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde und / oder deren Beauftragten auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Ausübung des Aufsichtsrechts über die Gesellschafter aufgrund pflichtgemäßer Prüfung gefordert werden. Die Gesellschaft hat den Bundesrechnungshof gemäß § 66 BHO und § 54 HGrG unmittelbar zu unterrichten, sofern dieser einen der beteiligten Sozialversicherungsträger prüfen darf | a) 16.12.2022 Rabenow | ||||
| 12 | Nicht mehr Prokurist: 4. Brötje, Jürgen 5. Hallerberg, Marcus, *XX.XX.XXXX, Weyhe Einzelprokura | a) 05.02.2024 Wiechert |
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