Handelsregister · HRB 168854

Chronologischer Auszug

BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BG Kliniken - Klinikverbund der
gesetzlichen Unfallversicherung
gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Mittelstraße 51, 10117 Berlin

c)
Betrieb, Errichtung und Erhaltung
von
(a) besonders qualifizierten ambulanten und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen/Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der
Berufskrankheitenverordnung sowie sonstigen Einrichtungen, die
dem Betrieb dieser ambulanten
und stationären Einrichtungen zu
dienen bestimmt sind;
(b) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem
Gebiet der Unfallmedizin und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch
Veröffentlichungen;
c) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und Weiterbildung
von ärztlichem Personal, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. (a) und (b) genannten Einrichtungen.

Beteiligung an Gesellschaften mit
gleichlautendem, der Erreichung
des Gesellschaftszwecks dienlichem Unternehmensgegenstand,
gleichgültig, ob sie gemeinnützig sind oder nicht; eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der
Anerkennung der Gesellschaft als
gemeinnützig entgegensteht.

Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Zwecke: Förderung
der Wissenschaft und Forschung,
öffentliches Gesundheitswesen,
Erziehung und Berufsausbildung
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1, 3 u. 7
AO) durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend
verwendet.
100.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Der Vorsitzende der Geschäftsführung ist stets allein vertretungsberechtigt.

b)
Geschäftsführer:

1.
Nieper, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
11.06.2015

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Klinikverbund
der gesetzlichen Unfallversicherung e.V." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 30071
B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.06.2015.
a)
16.07.2015
Dr. Kuhlmann
21.000.000,00
EUR
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015
ist das Stammkapital um 900.000
EUR auf 1.000.000 EUR erhöht
und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile).
a)
25.01.2016
Bialek
3b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2015 und
der Zustimmungsbeschlüsse vom
26.11.2015 und 03.12.2015 ist der
Verein für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Bremen e.V.
mit Sitz in Bremen (Amtsgericht
Bremen VR 2580 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter
Auflösung ohne Abwicklung als
Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
21.04.2016
Dr. Friedemann
4b)
Geschäftsanschrift:
Leipziger Platz 1, 10117 Berlin
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2016
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 (Geschäftsführung und
Vertretung der Gesellschaft).
a)
27.07.2016
Bialek
51.
Manke, Marius, *XX.XX.XXXX, Holzkirchen

Einzelprokura

2.
Thon, Ingo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
a)
28.07.2016
Rebettge
63.
Neumann, Michael, *XX.XX.XXXX,
Bremen

Einzelprokura
a)
29.08.2017
Junne
7b)
Änderung zu Nr. 1:
Die Vertretungsbefugnis und der
Wohnort sind geändert.
Geschäftsführer:
Nieper, Reinhard, *XX.XX.XXXX,
Kleinmachnow
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
4.
Brötje, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Bremen

Einzelprokura

Nicht mehr Prokurist:

3. Neumann, Michael
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018
und 27.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
04.10.2018
Bialek
8b)
Geschäftsführer:
2.
Prof. Dr. Ekkernkamp, Axel,
*XX.XX.XXXX, Heidesee

Geschäftsführer:
3.
Manke, Marius, *XX.XX.XXXX, Holzkirchen

Geschäftsführer:
4.
Thon, Ingo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 1:
Geschäftsführer:
Nieper, Reinhard
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
Nicht mehr Prokurist:

1. Manke, Marius

Nicht mehr Prokurist:

2. Thon, Ingo
a)
27.04.2019
Lampe
9c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 1 AO),
b) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 3 AO),
c) Förderung der Erziehung und
der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 7 AO),
d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
AO),
e) Förderung des Sports (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 21 AO),
f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO),
g) Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Zur Verwirklichung dieses
Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a)ndie Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von
aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und Begutachtung von Unfallverletzten,
vorwiegend von Versicherten der
gesetzlichen Unfallversicherung,
Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen / Berufskrankheiten
und anderen Patienten, Einrichtungen zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Individualprävention gemäß § 3 Abs.
1 Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen, die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zu dienen bestimmt sind,
bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem
Gebiet der Unfallmedizin und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch diese gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere durch
Veröffentlichungen,
cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und Weiterbildung
von ärztlichem Personal, Personal
im Funktionsdienst und im medizinisch-technischen Dienst, medizinischem Pflege- und Hilfspersonal sowie sonstigem Personal der
unter lit. aa) und bb) genannten
Einrich-tungen;
dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur
Erhaltung und Wiederherstellung
der Gesundheit sowie Förderung
der körperlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen Präventionssport, Behindertensport und Rehabilitationssport;
ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere
Kindertagesstätten und Kindergärten;
b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des Gesellschaftszwecks
dienlichem Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie als gemeinnützig anerkannt sind oder
nicht - eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung verfolgen, ist
ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der Anerkennung
der Gesellschaft als gemeinnützig
entgegensteht;
c) die Beschaffung von Mitteln
zur Förderung der unter (2) Satz
1 genannten Zwecke durch eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist,
dass der Empfänger die Mittel
zweckentsprechend verwendet;
d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften,
welche die Voraussetzungen im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft
(§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur
Verwirklichung der in (2) Satz
1 genannten steuerbegünstigten
Zwecke.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2021
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
29.06.2021
Rabenow
10c)
Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
a) Förderung von Wissenschaft
und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz
1 b) Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2
Satz 1
c) Förderung der Erziehung und
der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2
Satz 1 d) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1
e) Förderung des Sports (§ 52
Abs. 2 Satz 1
f) Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO)
g) Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Zur Verwirklichung dieses
Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere
a) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von
aa) besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und
Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten
der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur
Durchführung
von medizinischen Maßnahmen
der Individualprävention gemäß §
3 Abs. 1
Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen
Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen,
die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären
Einrichtungen zu dienen bestimmt sind,
bb) Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur Förderung
der wissenschaftlichen Forschung
auf dem Gebiet der Unfallmedizin
und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch
diese gewonnenen Erkenntnisse,
insbesondere durch Veröffentlichungen,
cc) Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur
Aus-, Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem
Personal, Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst,
medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten Einrichtungen;
dd) Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur
Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit
sowie Förderung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, insbesondere in
den Bereichen Präventionssport,
Behindertensport und Rehabilitationssport;
ee) Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere
Kindertagesstätten und Kindergärten;
b) die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichlautendem, der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlichem
Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie
als gemeinnützig anerkannt sind
oder nicht
- eine Beteiligung an Gesellschaften,
die nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung
verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit eine solche Beteiligung der
Anerkennung der Gesellschaft als
gemeinnützig entgegensteht;
c) die Beschaffung von Mitteln
zur Förderung der unter (3) Satz 1
genannten
Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet:
d) als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften,
welche die Voraussetzungen im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung für die Anerkennung als
steuerbegünstigte Körperschaft
(§§ 51 bis 68 AO) erfüllen zur
Verwirklichung der in (3) Satz 1
genannten steuerbegünstigten
Zwecke, und zwar erbringt die
Gesellschaft
verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen für die zum Konzern der BG Kliniken
Klinikverbund der gesetzlichen
Unfallversicherung gGmbH gehörenden Unternehmen, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Strategischen Personalmanagements, des Finanz- und
Rechnungswesens sowie Controllings, der Internen Revision, des
Risikomanagements, und nimmt
verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen der Entgeltabrechnung, des Einkaufs, Energieversorgungsleistungen, IT-
Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal. 3Die Leistungen werden im Rahmen eines
steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne
des §§ 65 ff. AO erbracht.
(4) Die Gesellschaft muss nicht
sämtliche Zwecke mit derselben
Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke
der Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand), § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke), § 9 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) und § 13 (Hauptausschuss).
a)
13.12.2022
Rabenow
11c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Unfallversicherungsträger (§§ 30, 85 SGB). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnittes Steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung von Wissenschaft und
Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 1 AO),
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz
1 Ziff. 3 AO),
Förderung der Erziehung und der
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Ziff. 7 AO),
Förderung des Wohlfahrtswesens
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 AO),
Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2
Satz 1 Ziff. 21 AO),
Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4 AO)
Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO.
Zur Verwirklichung dieses
Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesonderedie Errichtung, die Unterhaltung und der
Betrieb von
besonders qualifizierten ambulanten, teilstationären und stationären
Einrichtungen zur Diagnostik, Akutbehandlung, medizinischen Rehabilitation und
Begutachtung von Unfallverletzten, vorwiegend von Versicherten
der gesetzlichen Unfallversicherung, Patienten mit berufsbedingten Erkrankungen /
Berufskrankheiten und anderen Patienten, Einrichtungen zur
Durchführung
von medizinischen Maßnahmen
der Individualprävention gemäß §
3 Abs. 1
Satz 1 der Berufskrankheitenverordnung einschließlich der dazugehörigen
Schulungen für Patienten und Angehörige sowie sonstigen Einrichtungen,
die dem Betrieb dieser ambulanten, teilstationären und stationären
Einrichtungen zu dienen bestimmt sind;
Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, insbesondere zur
Förderung
der wissenschaftlichen Forschung
auf dem Gebiet der Unfallmedizin
und der
berufsbedingten Erkrankungen,
nebst der zeitnahen Weitergabe
der durch
diese gewonnenen Erkenntnisse,
insbesondere durch Veröffentlichungen;
Einrichtungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Aus-,
Fort- und
Weiterbildung von ärztlichem
Personal, Personal im Funktionsdienst und im
medizinisch-technischen Dienst,
medizinischem Pflege- und Hilfspersonal
sowie sonstigem Personal der unter lit. aa) und bb) genannten Einrichtungen;
Einrichtungen für die Durchführung von Sportangeboten zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit
sowie Förderung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, insbesondere in
den Bereichen Präventionssport,
Behindertensport und Rehabilitationssport;
Einrichtungen für die Betreuung
von Kindern, insbesondere Kindertagesstätten und Kindergärten;
die Beteiligung an Gesellschaften
mit gleichlautendem, der Erreichung des
Gesellschaftszwecks dienlichem
Unternehmensgegenstand, gleichgültig, ob sie
als gemeinnützig anerkannt sind
oder nicht
- eine Beteiligung an Gesellschaften, die nicht ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes Steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung verfolgen, ist ausgeschlossen, soweit
eine solche Beteiligung der Anerkennung der Gesellschaft als gemeinnützig entgegensteht;
die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung der unter genannten
Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit
sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet:
als auch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen im Sinne
des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung
für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft (§§ 51
bis 68 AO) erfüllen zur Verwirklichung der genannten steuerbegünstigten Zwecke, und zwar erbringt die Gesellschaft
verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen für die zum Konzern der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH gehörenden
Unternehmen, wie Management-,
Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Strategischen Personalmanagements,
des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controllings, der Internen Revision, des Risikomanagements, und nimmt verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von konzernverbundenen Unternehmen in Anspruch, etwa Leistungen der Entgeltabrechnung, des Einkaufs, Energieversorgungsleistungen, IT-Dienstleistungen sowie die Überlassung von
Personal. Die Leistungen werden
im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne des §§ 65 ff. AO
erbracht.
Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität und zur selben Zeit verfolgen, sofern sämtliche Zwecke der
Gesellschaft zumindest mittelfristig erfüllt werden.
Die Gesellschaft darf unter Beachtung der weitergehenden Regelungen Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu
im Rahmen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung über die genannten Einrichtungen hinaus weitere
Zweckbetriebe betreiben. Sie kann
zu diesem Zweck insbesondere
auch öffentlich-rechtliche Körperschaften beliefern und versorgen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des
Gesellschaftszwecks notwendig
oder nützlich erscheinen und nach
Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind. Die Gesellschaft darf insoweit zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks im
Rahmen des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung ihre Geschäfte
im In- und EU- / EWR Ausland
betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und Gesellschaften mit gleichartigem
oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder
sich an ihnen beteiligen oder mit
ihnen kooperieren, sofern diese
Vorhaben im Einklang mit den
seitens der Gesellschafter wahrzunehmenden gesetzlich vorgeschriebenen (Pflichtaufgaben)
oder zugelassenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) stehen und zu
deren Erfüllung dienen (§ 30 Abs.
1 SGB IV).
Die Aufsicht über die Gesellschaft
als Arbeitsgemeinschaft im Sinne von § 94 Abs. 1a SGB X führt
das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). § 85 Abs. 3c SGB IV
sowie § 94 Abs. 1a Sätze 2 und
3 SGB X sind bei der Gestaltung
der Beteiligungsstruktur zu beachten. Den für die Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörden sind
derartige Vorhaben rechtzeitig anzuzeigen (§ 85 Abs. 5 SGB IV
und § 94 Abs. 1a Satz 4 SGB X).
Die Gesellschaft hat der für einen
oder mehrere Gesellschafter zuständigen Aufsichtsbehörde und /
oder deren Beauftragten auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen
und alle Auskünfte zu erteilen, die
zur Ausübung des Aufsichtsrechts
über die Gesellschafter aufgrund
pflichtgemäßer Prüfung gefordert
werden. Die Gesellschaft hat den
Bundesrechnungshof gemäß § 66
BHO und § 54 HGrG unmittelbar
zu unterrichten, sofern dieser einen der beteiligten Sozialversicherungsträger prüfen darf
a)
16.12.2022
Rabenow
12Nicht mehr Prokurist:

4. Brötje, Jürgen

5.
Hallerberg, Marcus, *XX.XX.XXXX,
Weyhe

Einzelprokura
a)
05.02.2024
Wiechert

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