Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG.
Rechtsform
251000
Sitz
Berlin
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 493
Gericht
Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Letzte Eintragung
05.03.2026
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Jörg-Peter Schulz
Berlin
194
Jeannette Schröder
Templin OT Hammelspring
285
Roy Meyer
Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 14.05.2012 der GWG Wohnungsbaugenossenschaft Oranienburg eG (übertragende Genossenschaft) sowie der Vertreterversammlung der Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG vom 14.06.2012 (übernehmende Genossenschaft) ist die GWG Wohnungsbaugenossenschaft Oranienburg eG mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, GnR 122 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2025 sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 04.06.2025 der übertragenden Genossenschaft und der Vertreterversammlung vom 05.06.2025 der übernehmenden Genossenschaft ist die Wohnungsbaugenossenschaft "Uckermark" Templin eG, Templin (Amtsgericht Neuruppin, GnR 31 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
007
keine Nachschusspflicht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.