Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2026-05-11
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
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Veränderungen
GnR 493 BBerlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG., Berlin (Mehrower Allee 53a, 12687 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mit…
Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG., Berlin (Mehrower Allee 53a, 12687 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 14.05.2012 der GWG Wohnungsbaugenossenschaft Oranienburg eG (übertragende Genossenschaft) sowie der Vertreterversammlung der Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG vom 14.06.2012 (übernehmende Genossenschaft) ist die GWG Wohnungsbaugenossenschaft Oranienburg eG mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, GnR 122 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Veränderungen
GnR 493 BBerlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG., Berlin (Mehrower Allee 53a, 12687 Berlin). Nicht mehr Vorstand:; 1. Dr. Willumat, Heinz; Vorstand:; 3. Kehrberg, Marion, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG., Berlin (Mehrower Allee 53a, 12687 Berlin). Nicht mehr Vorstand:; 1. Dr. Willumat, Heinz; Vorstand:; 3. Kehrberg, Marion, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Veränderungen
GnR 493 BBerlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG., Berlin (Mehrower Allee 53 a, 12687 Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsvers…
Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG., Berlin (Mehrower Allee 53 a, 12687 Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Rechtsform: Die Satzung ist am 04.09.2009 neu gefasst und dabei insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand)...
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