(1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (2) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (3) Die Genossenschaft kann für Mitglieder und deren Angehörige Spareinlagen hereinnehmen. Sie kann ferner Gelder von Mitgliedern, Angehörigen gemäß § 15 AO gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) annehmen. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder - mit Ausnahme von Abs. 3 - ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft arbeitet bei der Erfüllung ihres Genossenschaftsauftrages mit den Städten und Gemeinden der Region Breisgau zusammen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Michael Simon
Freiburg im Breisgau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Jörg Straub
Ihringen
Vorstand
Marc Ullrich
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 18.02.1899 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 14.06.2005.
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 12 (Auseinandersetzung), § 24 (Aufsichtsrat), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) und § 36 (Auskunftsrecht) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Rechte der Mitglieder), § 24 (Aufsichtsrat) und § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung Anteile), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 a (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 29 b (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 31 (Vertreterversammlung), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 36 (Auskunftsrecht), § 37, § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 42 (Verlustdeckung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung) und § 46 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2022 hat die Änderung der Satzung durch deren Unterteilung in Teile A (Allgemeine Satzungsbestimmungen) und B (Besondere Satzungsbestimmungen - neuer Satzungsteil: Sparordnung) sowie in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 5 (jetzt: Eintrittsgeld), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und 46 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 02.10.1900
Statut: Sonderband IX Blatt 165 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.