Handelsregister · GnR 3
Chronologischer Auszug
Bauverein Breisgau eG · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bauverein Breisgau eG b) Freiburg im Breisgau c) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen, verwalten und vermitteln. Die kann Einrichtungen der kommunalen und staatlichen Infrastruktur errichten, erwerben und verwalten. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Die Genossenschaft kann für Mitglieder und deren Angehörige Spareinlagen hereinnehmen und Orderoder Inhaberschuldverschreibungen ausgeben. Sie kann auch sonstige Geschäfte betreiben, die den Zweck des Unternehmens fördern und unterstützen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder - mit Ausnahme von Abs. 2 - ist zugelassen. Über die Grundstücke entscheidet der Vorstand. Die Genossenschaft arbeitet bei der Erfüllung ihres Genosschenschaftsauftrages mit den Städten und den Gemeinden der Region Breisgau zusammen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens aus fünf Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstand: Frei, Günther, Sparkassen- Angestellter, Freiburg im Breisgau Vorstand: Disch, Reinhard, Geschäftsführer, Heuweiler Vorstand: Kiechle, Gerhard, Bürgermeister, Eichstetten Vorstand: Ettner, Ernst-Jürgen, Freiburg im Breisgau | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Brombacher, Ernst, Dipl.-Ingenieur, Freiburg im Breisgau Reiprich, Doris, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Statut vom 18.02.1899 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 14.06.2005. | a) 27.03.2006 Werder b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 02.10.1900 Statut: Sonderband IX Blatt 165 ff. | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Ettner, Ernst-Jürgen, Freiburg im Breisgau | a) Die Vertreterversammlung vom 18.06.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 23.09.2008 Leibbrand | |||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Reiprich, Doris, geb. Gerspach, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Frei, Günther, Sparkassen- Angestellter, Freiburg im Breisgau | Prokura erloschen: Reiprich, Doris, geb. Gerspach, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2009 Leibbrand | |||
| 4 | Prokura erloschen: Brombacher, Ernst, Dipl.-Ingenieur, Freiburg im Breisgau | a) 03.11.2009 Leibbrand | ||||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen, verwalten und vermitteln. Sie kann Einrichtungen der kommunalen und staatlichen Infrastruktur errichten, erwerben und verwalten. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. (2) Die Genossenschaft kann für Mitglieder und deren Angehörige Spareinlagen hereinnehmen. Sie kann ferner Gelder von Mitgliedern, Angehörigen gemäß § 15 AO und Lebenspartnern der Mitglieder nach § 1 Abs. 1 LPartG gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) annehmen. (3) Sie kann auch sonstige Geschäfte betreiben, die den Zweck des Unternehmens fördern oder unterstützen. Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder mit Ausnahme von Abs. 2- ist zugelassen. Über die Grundsätze entscheidet der Vorstand. (5) Die Genossenschaft arbeitet bei der Erfüllung ihres Genossenschaftsauftrages mit den Städten und den Gemeinden der Region Breisgau zusammen. | a) Die Vertreterversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 12 (Auseinandersetzung), § 24 (Aufsichtsrat), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) und § 36 (Auskunftsrecht) beschlossen. | a) 29.07.2011 Hügel | |||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Simon, Michael, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2012 Hügel | ||||
| 7 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen geändert bei Vorstand: Kiechle, Gerhard Erwin, Freiburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Vertreterversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Rechte der Mitglieder), § 24 (Aufsichtsrat) und § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) beschlossen. | a) 29.07.2013 Neff | |||
| 8 | Vertretungsbefugnis geändert: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Simon, Michael, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 15.10.2014 Fischer | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Reiprich, Doris, geb. Gerspach, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Disch, Reinhard Josef, Heuweiler, *XX.XX.XXXX | a) 29.01.2016 Maier | ||||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: Schwamm, Markus Andreas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 08.07.2016 Maier | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Schwamm, Markus Andreas, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2016 Maier | ||||
| 12 | b) Bestellt als Vorstand: Straub, Jörg, Ihringen, *XX.XX.XXXX | a) 07.07.2017 Maier | ||||
| 13 | a) Die Vertreterversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen. | a) 07.07.2017 Maier | ||||
| 14 | b) Bestellt als Vorstand: Ullrich, Marc, Waldburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.08.2017 Maier | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Disch, Reinhard Josef, Heuweiler, *XX.XX.XXXX | a) 08.09.2017 Maier | ||||
| 16 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (2) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (3) Die Genossenschaft kann für Mitglieder und deren Angehörige Spareinlagen hereinnehmen. Sie kann ferner Gelder von Mitgliedern, Angehörigen gemäß § 15 AO und Lebenspartnern der Mitglieder nach § 1 Abs. 1 LPartG gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) annehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder mit Ausnahme von Abs. 3 - ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft arbeitet bei der Erfüllung ihres Genossenschaftsauftrages mit den Städten und Gemeinden der Region Breisgau zusammen. | Nachschusspflicht von Amts wegen berichtigt vorgetragen: Keine Nachschusspflicht. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB allgemein befreit werden. | a) Die Vertreterversammlung vom 20.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung Anteile), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 a (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 29 b (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 31 (Vertreterversammlung), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 36 (Auskunftsrecht), § 37, § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 42 (Verlustdeckung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung) und § 46 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 07.01.2019 Paiva Galvão | |
| 17 | b) Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Vorstand: Ullrich, Marc, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Kiechle, Gerhard Erwin, Eichststten am Kaiserstuhl, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2020 Volkmer | ||||
| 18 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (2) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (3) Die Genossenschaft kann für Mitglieder und deren Angehörige Spareinlagen hereinnehmen. Sie kann ferner Gelder von Mitgliedern, Angehörigen gemäß § 15 AO gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen (Sparbriefe) annehmen. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Punkt B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder mit Ausnahme von Abs. 3 - ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft arbeitet bei der Erfüllung ihres Genossenschaftsauftrages mit den Städten und Gemeinden der Region Breisgau zusammen. | a) Die Vertreterversammlung vom 22.06.2022 hat die Änderung der Satzung durch deren Unterteilung in Teile A (Allgemeine Satzungsbestimmungen) und B (Besondere Satzungsbestimmungen - neuer Satzungsteil: Sparordnung) sowie in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 5 (jetzt: Eintrittsgeld), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und 46 (Inkrafttreten) beschlossen. | a) 22.07.2022 Volkmer | |||
| 19 | a) Die Vertreterversammlung vom 25.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter) beschlossen. | a) 26.08.2024 Wendling |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.