Handelsregister · GnR 3

Chronologischer Auszug

Bauverein Breisgau eG · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bauverein Breisgau eG

b)
Freiburg im Breisgau

c)
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
betreuen, verwalten und vermitteln. Die
kann Einrichtungen der kommunalen und
staatlichen Infrastruktur errichten,
erwerben und verwalten. Die
Genossenschaft kann bebaute und
unbebaute Grundstücke erwerben,
belasten, veräußern sowie Erbbaurechte
ausgeben. Die Genossenschaft kann für
Mitglieder und deren Angehörige
Spareinlagen hereinnehmen und Orderoder Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben. Sie kann auch sonstige
Geschäfte betreiben, die den Zweck des
Unternehmens fördern und unterstützen.
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder - mit Ausnahme von Abs.
2 - ist zugelassen. Über die Grundstücke
entscheidet der Vorstand. Die
Genossenschaft arbeitet bei der
Erfüllung ihres
Genosschenschaftsauftrages mit den
Städten und den Gemeinden der Region
Breisgau zusammen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
3, höchstens aus fünf Personen. Die
Genossenschaft wird vertreten durch
ein Vorstandmitglied in Gemeinschaft
mit einem anderen Vorstandsmitglied
oder in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen.

b)
Vorstand:
Frei, Günther, Sparkassen-
Angestellter, Freiburg im Breisgau
Vorstand:
Disch, Reinhard, Geschäftsführer,
Heuweiler
Vorstand:
Kiechle, Gerhard, Bürgermeister,
Eichstetten
Vorstand:
Ettner, Ernst-Jürgen, Freiburg im
Breisgau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Brombacher, Ernst, Dipl.-Ingenieur, Freiburg im
Breisgau
Reiprich, Doris, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Statut vom 18.02.1899 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 14.06.2005.
a)
27.03.2006
Werder

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.03.2006.
Tag der ersten Eintragung:
02.10.1900
Statut:
Sonderband IX
Blatt 165 ff.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ettner, Ernst-Jürgen, Freiburg im
Breisgau
a)
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2008
hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
23.09.2008
Leibbrand
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Reiprich, Doris, geb. Gerspach,
Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Frei, Günther, Sparkassen-
Angestellter, Freiburg im Breisgau
Prokura erloschen:
Reiprich, Doris, geb. Gerspach, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
a)
22.07.2009
Leibbrand
4Prokura erloschen:
Brombacher, Ernst, Dipl.-Ingenieur, Freiburg im
Breisgau
a)
03.11.2009
Leibbrand
5c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
betreuen, verwalten und vermitteln. Sie
kann Einrichtungen der kommunalen und
staatlichen Infrastruktur errichten,
erwerben und verwalten. Die
Genossenschaft kann bebaute und
unbebaute Grundstücke erwerben,
belasten, veräußern sowie Erbbaurechte
ausgeben.
(2) Die Genossenschaft kann für
Mitglieder und deren Angehörige
Spareinlagen hereinnehmen. Sie kann
ferner Gelder von Mitgliedern,
Angehörigen gemäß § 15 AO und
Lebenspartnern der Mitglieder nach § 1
Abs. 1 LPartG gegen Ausgabe von
Namensschuldverschreibungen
(Sparbriefe) annehmen.
(3) Sie kann auch sonstige Geschäfte
betreiben, die den Zweck des
Unternehmens fördern oder
unterstützen. Beteiligungen sind
zulässig.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder mit Ausnahme von Abs. 2- ist
zugelassen. Über die Grundsätze
entscheidet der Vorstand.
(5) Die Genossenschaft arbeitet bei der
Erfüllung ihres
Genossenschaftsauftrages mit den
Städten und den Gemeinden der Region
Breisgau zusammen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 09.06.2011
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), § 12
(Auseinandersetzung), § 24 (Aufsichtsrat), §
28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 33 (Leitung
der Vertreterversammlung und
Beschlussfassung) und § 36 (Auskunftsrecht)
beschlossen.
a)
29.07.2011
Hügel
6Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Simon, Michael, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
03.01.2012
Hügel
7b)
Personenbezogene Daten von Amts
wegen geändert bei
Vorstand:
Kiechle, Gerhard Erwin, Freiburg,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2013
hat die Änderung der Satzung in § 13 (Rechte
der Mitglieder), § 24 (Aufsichtsrat) und § 33
(Leitung der Vertreterversammlung und
Beschlussfassung) beschlossen.
a)
29.07.2013
Neff
8Vertretungsbefugnis geändert:

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Simon, Michael, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2014
Fischer
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Reiprich, Doris, geb. Gerspach,
Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts
wegen berichtigt bei
Vorstand:
Disch, Reinhard Josef, Heuweiler,
*XX.XX.XXXX
a)
29.01.2016
Maier
10b)
Bestellt als
Vorstand:
Schwamm, Markus Andreas, Freiburg
im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2016
Maier
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schwamm, Markus Andreas, Freiburg
im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
15.12.2016
Maier
12b)
Bestellt als
Vorstand:
Straub, Jörg, Ihringen, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2017
Maier
13a)
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2017
hat die Änderung der Satzung in § 21
(Vorstand) beschlossen.
a)
07.07.2017
Maier
14b)
Bestellt als
Vorstand:
Ullrich, Marc, Waldburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.08.2017
Maier
15b)
Nicht mehr
Vorstand:
Disch, Reinhard Josef, Heuweiler,
*XX.XX.XXXX
a)
08.09.2017
Maier
16c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(2) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(3) Die Genossenschaft kann für
Mitglieder und deren Angehörige
Spareinlagen hereinnehmen. Sie kann
ferner Gelder von Mitgliedern,
Angehörigen gemäß § 15 AO und
Lebenspartnern der Mitglieder nach § 1
Abs. 1 LPartG gegen Ausgabe von
Namensschuldverschreibungen
(Sparbriefe) annehmen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder mit Ausnahme von Abs. 3 - ist
zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
(5) Die Genossenschaft arbeitet bei der
Erfüllung ihres
Genossenschaftsauftrages mit den
Städten und Gemeinden der Region
Breisgau zusammen.
Nachschusspflicht von Amts
wegen berichtigt vorgetragen:
Keine Nachschusspflicht.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei und höchstens fünf Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder
durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Die Vorstandsmitglieder
können von den Beschränkungen des
§ 181 2. Alt. BGB allgemein befreit
werden.
a)
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2018
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 4
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung
der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines
Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13
(Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der
Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung
Anteile), § 19 (Ausschluss der
Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
§ 23 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §
26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), §
27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 29 a (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), § 29 b
(Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern), § 30
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), § 31 (Vertreterversammlung), § 32
(Einberufung der Vertreterversammlung), § 33
(Leitung der Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), § 35
(Mehrheitserfordernisse), § 36
(Auskunftsrecht), § 37, § 38 (Geschäftsjahr
und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41
(Gewinnverwendung), § 42 (Verlustdeckung),
§ 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), §
45 (Auflösung) und § 46 (Inkrafttreten)
beschlossen.
a)
07.01.2019
Paiva Galvão
17b)
Personenbezogene Daten (Wohnort)
geändert bei
Vorstand:
Ullrich, Marc, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Kiechle, Gerhard Erwin, Eichststten
am Kaiserstuhl, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2020
Volkmer
18c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen. Sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(2) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(3) Die Genossenschaft kann für
Mitglieder und deren Angehörige
Spareinlagen hereinnehmen. Sie kann
ferner Gelder von Mitgliedern,
Angehörigen gemäß § 15 AO gegen
Ausgabe von
Namensschuldverschreibungen
(Sparbriefe) annehmen. Die Grundsätze
für den Sparverkehr zwischen der
Genossenschaft und den Sparern richten
sich nach den besonderen
Bestimmungen gemäß Punkt B dieser
Satzung (Sparordnung). Die
Sparordnung ist fester Bestandteil dieser
Satzung. Änderungen der Sparordnung
sind Satzungsänderungen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder mit Ausnahme von Abs. 3 - ist
zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
(5) Die Genossenschaft arbeitet bei der
Erfüllung ihres
Genossenschaftsauftrages mit den
Städten und Gemeinden der Region
Breisgau zusammen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2022
hat die Änderung der Satzung durch deren
Unterteilung in Teile A (Allgemeine
Satzungsbestimmungen) und B (Besondere
Satzungsbestimmungen - neuer Satzungsteil:
Sparordnung) sowie in §§ 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), 5 (jetzt:
Eintrittsgeld), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat) und 46 (Inkrafttreten)
beschlossen.
a)
22.07.2022
Volkmer
19a)
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2024
hat die Änderung der Satzung in § 30
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter)
beschlossen.
a)
26.08.2024
Wendling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.