1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gert Linkmann
Feucht
Vorstand
Matthias Reinert
Nürnberg
Vorstand
Brigitte Kahl
Hersbruck
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut errichtet am 24.11.1945 und zuletzt geändert mit Beschluß vom 10.11.2001.
Die Generalversammlung vom 28.11.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft)
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.08.1948. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 297 ff. So.
Eintragung lfd. Nr. 5, Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht.;sie sind gemäß § 22 Abs.2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in den "Nürnberger Nachrichten" (Gesamtausgabe) veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die SELBSTHILFE Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Hersbruck und Umgebung e.G. mit dem Sitz in Hersbruck (Amtsgericht Nürnberg GnR 104) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2015 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 09.07.2015 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 15.06.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.