Handelsregister · GnR 86
Chronologischer Auszug
BAUHILFE NÜRNBERGER LAND EG WOHNUNGSUNTERNEHMEN · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bauhilfe Nürnberger Land eG. Wohnungsunternehmen. b) Altdorf b. Nbg. c) 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzungen. | Keine Nachschußpflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Schönweiß, Konrad, kfm. Angestellter, Altdorf Vorstand: Dundr, Hans, Bundesbahnbetriebsinspektor, Feucht Vorstand: Linkmann, Gert, Feucht, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Statut errichtet am 24.11.1945 und zuletzt geändert mit Beschluß vom 10.11.2001. b) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft mit Ausnahme des Jahresabschlusses in den Nürnberger Nachrichten veröffentlicht. Sie sind vom Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Der Jahresabschluß wird in der "Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern", dem Organ des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften) e.V. München, veröffentlicht. | a) 26.06.2002 Zimprich b) Tag der ersten Eintragung: 03.08.1948. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 297 ff. So. | |
| 2 | b) Bestellt: Vorstand: Reinert, Matthias, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Schönweiß, Konrad, kfm. Angestellter, Altdorf, *XX.XX.XXXX | a) 31.01.2008 Meckl | ||||
| 3 | a) Firma geändert, nun: BAUHILFE NÜRNBERGER LAND EG WOHNUNGSUNTERNEHMEN b) Altdorf c) Gegenstand geändert, nun: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 28.11.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) b) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht.;sie sind gemäß § 22 Abs.2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in den "Nürnberger Nachrichten" (Gesamtausgabe) veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. | a) 16.02.2010 Meckl | |||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dundr, Hans, Bundesbahnbetriebsinspektor, Feucht, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Kahl, Brigitte, geb. Hieke, Hersbruck, *XX.XX.XXXX | a) 23.06.2015 Meckl | ||||
| 5 | b) Die SELBSTHILFE Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Hersbruck und Umgebung e.G. mit dem Sitz in Hersbruck (Amtsgericht Nürnberg GnR 104) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2015 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 15.05.2015 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 16.06.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen. | a) 26.08.2015 Meckl | ||||
| 6 | b) Die SELBSTHILFE Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Hersbruck und Umgebung e.G. mit dem Sitz in Hersbruck (Amtsgericht Nürnberg GnR 104) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2015 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 09.07.2015 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 15.06.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen. | a) 15.09.2015 Meckl b) Eintragung lfd. Nr. 5, Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.