Handelsregister · GnR 86

Chronologischer Auszug

BAUHILFE NÜRNBERGER LAND EG WOHNUNGSUNTERNEHMEN · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bauhilfe Nürnberger Land eG.
Wohnungsunternehmen.

b)
Altdorf b. Nbg.

c)
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
3. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen, Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen die
Voraussetzungen.
Keine Nachschußpflicht.a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Schönweiß, Konrad, kfm. Angestellter,
Altdorf
Vorstand:
Dundr, Hans,
Bundesbahnbetriebsinspektor, Feucht
Vorstand:
Linkmann, Gert, Feucht, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragene Genossenschaft
Statut errichtet am 24.11.1945 und zuletzt
geändert mit Beschluß vom 10.11.2001.

b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft mit Ausnahme des
Jahresabschlusses in den Nürnberger
Nachrichten veröffentlicht. Sie sind vom
Vorstand zu unterzeichnen.
Bekanntmachungen des Aufsichtsrates
werden unter Nennung des Aufsichtsrates
vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von
seinem Stellvertreter unterzeichnet. Der
Jahresabschluß wird in der "Zeitschrift für das
gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern",
dem Organ des Verbandes bayerischer
Wohnungsunternehmen
(Baugenossenschaften und -gesellschaften)
e.V. München, veröffentlicht.
a)
26.06.2002
Zimprich

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.08.1948.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Statut Bl. 297 ff. So.
2b)
Bestellt:
Vorstand:
Reinert, Matthias, Nürnberg,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schönweiß, Konrad, kfm. Angestellter,
Altdorf, *XX.XX.XXXX
a)
31.01.2008
Meckl
3a)
Firma geändert, nun:
BAUHILFE NÜRNBERGER LAND EG
WOHNUNGSUNTERNEHMEN

b)
Altdorf

c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
3. Beteiligungen sind zulässig.
4. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen, Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28
die Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 28.11.2009 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurden u.a. geändert: § 1 (Firma und
Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft)

b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht.;sie sind
gemäß § 22 Abs.2 und 3 zu unterzeichnen.
Bekanntmachungen des Aufsichtsrates
werden unter Nennung des Aufsichtsrates
vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von
seinem Stellvertreter unterzeichnet.
Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder
Satzung in einem öffentlichen Blatt zu
erfolgen haben, werden in den "Nürnberger
Nachrichten" (Gesamtausgabe) veröffentlicht.
Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der
Rechnungslegung werden im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht.
a)
16.02.2010
Meckl
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dundr, Hans,
Bundesbahnbetriebsinspektor, Feucht,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Kahl, Brigitte, geb. Hieke, Hersbruck,
*XX.XX.XXXX
a)
23.06.2015
Meckl
5b)
Die SELBSTHILFE Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft Hersbruck und
Umgebung e.G. mit dem Sitz in Hersbruck
(Amtsgericht Nürnberg GnR 104) ist auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom
15.07.2015 sowie des Beschlusses der
Mitgliederversammmlung vom 15.05.2015
und des Beschlusses der
Mitgliederversammlung der übertragenden
Genossenschaft vom 16.06.2015 mit der
Genossenschaft verschmolzen.
a)
26.08.2015
Meckl
6b)
Die SELBSTHILFE Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft Hersbruck und
Umgebung e.G. mit dem Sitz in Hersbruck
(Amtsgericht Nürnberg GnR 104) ist auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom
15.07.2015 sowie des Beschlusses der
Mitgliederversammmlung vom 09.07.2015
und des Beschlusses der
Mitgliederversammlung der übertragenden
Genossenschaft vom 15.06.2015 mit der
Genossenschaft verschmolzen.
a)
15.09.2015
Meckl

b)
Eintragung lfd. Nr. 5, Spalte 6
b) von Amts wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.