Baugenossenschaft "Opfer des Krieges" eingetragene Genossenschaft
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Hamburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 865
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
10.08.2020
Abrufstand
29.01.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
(1.) Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen im eigenem Namen. Außerdem kann die Genossenschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Wohnungen errichten und verwalten, Wohnungseigentum, Grundstückseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechte. Teilerbbaurechte, erwerben und veräußern. Die Genossenschaft kann ferner Erbbaurechte, Nutzungsberechtigungen auf Grund persönlicher Dienstbarkeit bestellen und auf Dritte übertragen, Beteiligungen erwerben und veräußern. (2.) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder dadurch, daß sie ihnen gesunde und geeignete Wohnungen zu angemessenen Preisen überläßt. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist auf den Bezirk der Freien und Hansestadt Hamburg sowie auf die Gebiete Schleswig- Holstein und Niedersachsen begrenzt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei höchstens drei Personen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Willenserklärungen sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Jürgen Harald Hoeldtke
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.08.1953 zuletzt geändert am 15.05.2001
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 15. Dezember 1994 ist die Genossenschaft aufgelöst worden.
(1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladungen zur Mitgliederversammlung im Organ des Spitzenverbandes: "Gemeinnütziges Wohnungswesen" veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem in § 38 Abs.2 der Satzung genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 19.03.1954
von Amts wegen eingetragen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.