Handelsregister · GnR 865
Chronologischer Auszug
Baugenossenschaft "Opfer des Krieges" eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Baugenossenschaft "Opfer des Krieges" eingetragene Genossenschaft b) Hamburg c) (1.) Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen im eigenem Namen. Außerdem kann die Genossenschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) Wohnungen errichten und verwalten, Wohnungseigentum, Grundstückseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechte. Teilerbbaurechte, erwerben und veräußern. Die Genossenschaft kann ferner Erbbaurechte, Nutzungsberechtigungen auf Grund persönlicher Dienstbarkeit bestellen und auf Dritte übertragen, Beteiligungen erwerben und veräußern. (2.) Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder dadurch, daß sie ihnen gesunde und geeignete Wohnungen zu angemessenen Preisen überläßt. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist auf den Bezirk der Freien und Hansestadt Hamburg sowie auf die Gebiete Schleswig- Holstein und Niedersachsen begrenzt. | Die Nachschußpflicht der Mitglieder ist beschränkt. Das Mitglied haftet mit seinen Geschäftsanteilen. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei höchstens drei Personen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Willenserklärungen sind für die Genossenschaft verbindlich, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied. b) Liquidator: Hoeldtke, Jürgen Harald, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 22.08.1953 zuletzt geändert am 15.05.2001 b) Durch Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 15. Dezember 1994 ist die Genossenschaft aufgelöst worden. (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladungen zur Mitgliederversammlung im Organ des Spitzenverbandes: "Gemeinnütziges Wohnungswesen" veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem in § 38 Abs.2 der Satzung genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. Durch Eröffnungsbeschluß des Amtsgerichts Hamburg, Abteilung 67a, Geschäfts-Nr.: 67a IN 104/01, vom 20. Juli 2001, ist am 20. Juli 2001, 16.10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mathias Cohrs, Kreuzweg 2, 20099 Hamburg. | a) 07.06.2002 Scharnweber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 19.03.1954 | |
| 2 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 104/01) vom 08.07.2020 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. | a) 10.08.2020 Waters b) von Amts wegen eingetragen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.