Handelsregister · GnR 865

Chronologischer Auszug

Baugenossenschaft "Opfer des Krieges" eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Baugenossenschaft "Opfer des Krieges"
eingetragene Genossenschaft

b)
Hamburg

c)
(1.) Die Genossenschaft errichtet und
bewirtschaftet Wohnungen im eigenem
Namen. Außerdem kann die
Genossenschaft nach den
Bestimmungen des Gesetzes über das
Wohnungseigentum und das
Dauerwohnrecht
(Wohnungseigentumsgesetz)
Wohnungen errichten und verwalten,
Wohnungseigentum,
Grundstückseigentum, Teileigentum,
Wohnungserbbaurechte.
Teilerbbaurechte, erwerben und
veräußern. Die Genossenschaft kann
ferner Erbbaurechte,
Nutzungsberechtigungen auf Grund
persönlicher Dienstbarkeit bestellen und
auf Dritte übertragen, Beteiligungen
erwerben und veräußern.

(2.) Die Genossenschaft fördert ihre
Mitglieder dadurch, daß sie ihnen
gesunde und geeignete Wohnungen zu
angemessenen Preisen überläßt.
(3) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft ist auf den Bezirk der
Freien und Hansestadt Hamburg sowie
auf die Gebiete Schleswig- Holstein und
Niedersachsen begrenzt.
Die Nachschußpflicht der
Mitglieder ist beschränkt.
Das Mitglied haftet mit seinen
Geschäftsanteilen.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei höchstens drei Personen.

Der Vorstand vertritt die
Genossenschaft gerichtlich und
außergerichtlich.
Willenserklärungen sind für die
Genossenschaft verbindlich, wenn sie
von zwei Vorstandsmitgliedern
abgegeben werden. Ist eine
Willenserklärung gegenüber der
Genossenschaft abzugeben, so
genügt die Abgabe gegenüber einem
Vorstandsmitglied.

b)
Liquidator:
Hoeldtke, Jürgen Harald, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 22.08.1953 zuletzt geändert am
15.05.2001

b)
Durch Beschluß der außerordentlichen
Mitgliederversammlung vom 15. Dezember
1994 ist die Genossenschaft aufgelöst
worden.
(1) Bekanntmachungen werden unter der
Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie
sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu
unterzeichnen. Bekanntmachungen des
Aufsichtsrates werden unter Nennung des
Aufsichtsrates vom Vorsitzer oder bei
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet.

(2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme
der Einladungen zur Mitgliederversammlung
im Organ des Spitzenverbandes:
"Gemeinnütziges Wohnungswesen"
veröffentlicht.

(3) Sind Bekanntmachungen in dem in § 38
Abs.2 der Satzung genannten Blatt nicht zu
erreichen, so werden sie in einem vom
Registergericht zu bestimmenden Blatt
veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung
ein anderes Blatt bestimmt hat und eine
entsprechende Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist.

Durch Eröffnungsbeschluß des Amtsgerichts
Hamburg, Abteilung 67a, Geschäfts-Nr.: 67a
IN 104/01, vom 20. Juli 2001, ist am 20. Juli
2001, 16.10 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Mathias Cohrs, Kreuzweg 2,
20099 Hamburg.
a)
07.06.2002
Scharnweber

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Tag der ersten Eintragung:
19.03.1954
2b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des
Amtsgerichts Hamburg (67a IN 104/01) vom
08.07.2020 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben.
a)
10.08.2020
Waters

b)
von Amts wegen eingetragen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.