(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Mitglied des Vorstandes ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sönke Selk
Hamburg
Prokurist(in)
Sven Langholz
Seevetal
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Sandra Koth
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 03.01.1921 zuletzt geändert am 27.06.1995
Die Vertreterversammlung vom 14.06.2004 hat eine Änderung des Statuts in §§ 16 und 23 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.06.2007 hat die Änderung des Statuts in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Generalversammlung vom 05.06.2007 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024 hat die überwiegende Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurden die §§ 2 (Gegenstand), 22 (Vertretung) und 43 (Bekanntmachungen), vormals 42, geändert. Weiterhin wurde ein neuer § 5 eingefügt, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden §§ ändert. Außerdem wurden die §§ 32 a, 32 b, 32 c, 34 a und 34 b neu eingefügt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 8. Dezember 1969 ist die Genossenschaft Eisenbahner-Bauverein Hamburg eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Hamburg, als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Oktober 1969 mit dieser Genossenschaft verschmolzen worden.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 05.06.2007 und der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2007 mit der Gemeinnützige Baugenossenschaft Hamburg - Nordost eG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, GnR 353) verschmolzen.
Freitext
Verschmelzungsvertrag vom 08.12.1969 Blatt 45 ff. Sonderband 5
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 05.02.1921
Beschluss Bl.68-69 Sonderband 8
Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte für die Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Eintragung Nr. 10 Spalten 2c), 4a) und 6a) vom 14.10.2024 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 10 Spalte 2c) vom 14.10.2024 von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.