Handelsregister · GnR 325

Chronologischer Auszug

Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Wohnungsgenossenschaft Langenfelde
eG

b)
Hamburg

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
ihrer Mitglieder.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften und
betreuen. Sia kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Sie
kann auch Tochtergesellschaften
gründen und sich an anderen
Unternehmen beteiligen.

(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist im Rahmen der von Vorstand und
Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung
gemäß § 27 f zu beschließenden
Grundsätze zuzulassen.
Keine Nachschußpflichta)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.

Jedes Mitglied des Vorstandes ist
gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder einem
Prokuristen vertretungsberechtigt.

Ist eine Willenserklärung gegenüber
der Genossenschaft abzugeben, so
genügt die Abgabe gegenüber einem
Vorstandsmitglied oder einem
Prokuristen.

b)
Vorstand:
Busch, Gerd, Hamburg
Vorstand:
Karsties, Wolfgang, Hamburg
Vorstand:
Selk, Sönke, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 03.01.1921 zuletzt geändert am
27.06.1995

b)
(1) Bekanntmachungen werden im Hamburger
Abendblatt veröffentlicht.

(2) Sind Bekanntmachungen in der in Abs. 1
genannten Zeitung nicht möglich, so werden
sie in einem vom Registergericht zu
bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die
Vertreterversammlung ein anderes Blatt
bestimmt hat und eine entsprechende
Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Durch Beschluß der außerordentlichen
Generalversammlung vom 8. Dezember 1969
ist die Genossenschaft Eisenbahner-
Bauverein Hamburg eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht,
Sitz: Hamburg, als übertragende
Genossenschaft nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 30. Oktober
1969 mit dieser Genossenschaft
verschmolzen worden.
a)
12.06.2002
Scharnweber

b)
Verschmelzungsvertrag vom
08.12.1969 Blatt 45 ff.
Sonderband 5
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Tag der ersten Eintragung:
05.02.1921
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Busch, Gerd, Hamburg
a)
06.09.2002
Krenzer
3a)
Die Vertreterversammlung vom 14.06.2004
hat eine Änderung des Statuts in §§ 16 und 23
beschlossen.
a)
07.10.2004
Schulze

b)
Beschluss Bl.68-69
Sonderband 8
4a)
Baugenossenschaft Hamburger Wohnen
eG
b)
Nach Ergänzung des Geburtsdatums
nun:
Vorstand:
Karsties, Wolfgang, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
Bestellt
Vorstand:
Fey, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt
Vorstand:
Dr. Heymann, Hardy, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 05.06.2007 hat
die Änderung des Statuts in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen.

b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender
Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2007
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Generalversammlung vom 05.06.2007 und
der außerordentlichen Mitgliederversammlung
des übertragenden Rechtsträgers vom
19.06.2007 mit der Gemeinnützige
Baugenossenschaft Hamburg - Nordost eG
mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg,
GnR 353) verschmolzen.
a)
14.08.2007
Krenzer
5c)
1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und Genussrechte gewähren.

4) Beteiligungen sind zulässig.

5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und Ausichtsrat
beschließen gemäß § 27 f die
Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 05.06.2007 hat
eine Neufassung des Statuts beschlossen.

b)
(1) Bekanntmachungen werden im Hamburger
Abendblatt veröffentlicht. Der
Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der
Bericht des Aufsichtsrates werden im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
(2) Sind Bekanntmachungen in der in Abs. 1
genannten Zeitung nicht möglich, so werden
sie in einem vom Registergericht zu
bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die
Vertreterversammlung ein anderes Blatt
bestimmt hat und eine entsprechende
Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist.
a)
27.09.2007
Krenzer
6b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Fey, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden
Vorstand:
Karsties, Wolfgang, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
21.02.2008
Krenzer
7Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Langholz, Sven, Seevetal, *XX.XX.XXXX
a)
08.03.2022
Thimm
8b)
Bestellt
Vorstand:
Koth, Sandra, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.03.2023
Thimm
9b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Dr. Heymann, Hardy, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
10.07.2023
Thimm
10c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Vohnungsversorgung.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und die Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen ai ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.

(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f
die Voraussetzungen.
a)
Vorstandsmitglieder können
ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte
für die Genossenschaft mit sich als
Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
.
a)
Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024
hat die überwiegende Neufassung der
Satzung beschlossen.Weiterhin wurde ein
neuer § 5 eingefügt, wodurch sich die
Nummerierung der nachfolgenden §§ ändert.
Außerdem wurden die §§ 32 a, 32 b, 32 c, 34
a und 34 b neu eingefügt.
a)
14.10.2024
Helbig
11c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.

(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f
die Voraussetzungen.
a)
Vorstandsmitglieder können
ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte
für die Genossenschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten vorzunehmen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024
hat die überwiegende Neufassung der
Satzung beschlossen. Insbesondere wurden
die §§ 2 (Gegenstand), 22 (Vertretung) und 43
(Bekanntmachungen), vormals 42, geändert.
Weiterhin wurde ein neuer § 5 eingefügt,
wodurch sich die Nummerierung der
nachfolgenden §§ ändert. Außerdem wurden
die §§ 32 a, 32 b, 32 c, 34 a und 34 b neu
eingefügt.
a)
23.10.2024
Repinski

b)
Eintragung Nr. 10 Spalten
2c), 4a) und 6a) vom
14.10.2024 von Amts wegen
berichtigt.
12c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.

(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f
die Voraussetzungen.
a)
06.12.2024
Wagner

b)
Eintragung Nr. 10 Spalte 2c)
vom 14.10.2024 von Amts
wegen berichtigt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.