Handelsregister · GnR 325
Chronologischer Auszug
Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Wohnungsgenossenschaft Langenfelde eG b) Hamburg c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und betreuen. Sia kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Sie kann auch Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist im Rahmen der von Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung gemäß § 27 f zu beschließenden Grundsätze zuzulassen. | Keine Nachschußpflicht | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Mitglied des Vorstandes ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. b) Vorstand: Busch, Gerd, Hamburg Vorstand: Karsties, Wolfgang, Hamburg Vorstand: Selk, Sönke, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 03.01.1921 zuletzt geändert am 27.06.1995 b) (1) Bekanntmachungen werden im Hamburger Abendblatt veröffentlicht. (2) Sind Bekanntmachungen in der in Abs. 1 genannten Zeitung nicht möglich, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 8. Dezember 1969 ist die Genossenschaft Eisenbahner- Bauverein Hamburg eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Hamburg, als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30. Oktober 1969 mit dieser Genossenschaft verschmolzen worden. | a) 12.06.2002 Scharnweber b) Verschmelzungsvertrag vom 08.12.1969 Blatt 45 ff. Sonderband 5 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 05.02.1921 | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Busch, Gerd, Hamburg | a) 06.09.2002 Krenzer | ||||
| 3 | a) Die Vertreterversammlung vom 14.06.2004 hat eine Änderung des Statuts in §§ 16 und 23 beschlossen. | a) 07.10.2004 Schulze b) Beschluss Bl.68-69 Sonderband 8 | ||||
| 4 | a) Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG | b) Nach Ergänzung des Geburtsdatums nun: Vorstand: Karsties, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt Vorstand: Fey, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt Vorstand: Dr. Heymann, Hardy, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 05.06.2007 hat die Änderung des Statuts in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 05.06.2007 und der außerordentlichen Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2007 mit der Gemeinnützige Baugenossenschaft Hamburg - Nordost eG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, GnR 353) verschmolzen. | a) 14.08.2007 Krenzer | ||
| 5 | c) 1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. 4) Beteiligungen sind zulässig. 5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Ausichtsrat beschließen gemäß § 27 f die Voraussetzungen. | a) Die Generalversammlung vom 05.06.2007 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen. b) (1) Bekanntmachungen werden im Hamburger Abendblatt veröffentlicht. Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. (2) Sind Bekanntmachungen in der in Abs. 1 genannten Zeitung nicht möglich, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist. | a) 27.09.2007 Krenzer | |||
| 6 | b) Ausgeschieden Vorstand: Fey, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden Vorstand: Karsties, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2008 Krenzer | ||||
| 7 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Langholz, Sven, Seevetal, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2022 Thimm | ||||
| 8 | b) Bestellt Vorstand: Koth, Sandra, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 14.03.2023 Thimm | ||||
| 9 | b) Ausgeschieden Vorstand: Dr. Heymann, Hardy, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2023 Thimm | ||||
| 10 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und soziale verantwortbare Vohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und die Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ai ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f die Voraussetzungen. | a) Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte für die Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. . | a) Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024 hat die überwiegende Neufassung der Satzung beschlossen.Weiterhin wurde ein neuer § 5 eingefügt, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden §§ ändert. Außerdem wurden die §§ 32 a, 32 b, 32 c, 34 a und 34 b neu eingefügt. | a) 14.10.2024 Helbig | ||
| 11 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f die Voraussetzungen. | a) Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte für die Genossenschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. | a) Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024 hat die überwiegende Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurden die §§ 2 (Gegenstand), 22 (Vertretung) und 43 (Bekanntmachungen), vormals 42, geändert. Weiterhin wurde ein neuer § 5 eingefügt, wodurch sich die Nummerierung der nachfolgenden §§ ändert. Außerdem wurden die §§ 32 a, 32 b, 32 c, 34 a und 34 b neu eingefügt. | a) 23.10.2024 Repinski b) Eintragung Nr. 10 Spalten 2c), 4a) und 6a) vom 14.10.2024 von Amts wegen berichtigt. | ||
| 12 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören insbesondere Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f die Voraussetzungen. | a) 06.12.2024 Wagner b) Eintragung Nr. 10 Spalte 2c) vom 14.10.2024 von Amts wegen berichtigt. |
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