1. Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 25 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB (Mehrvertretungsverbot) befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Andelfinger
Hilzingen
Vorstand
Marco Bächle
Radolfzell am Bodensee
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 19.10.1968 mit Änderung; zuletzt geändert am 28.09.2000.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2008 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Pflichten der Mitglieder), 14 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 15 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 21 (Aufsichtsrat), 22 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 23 (Sitzungen des Aufsichtsrates) und 24 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. § 26 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) ist neu eingefügt. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen hat sich dadurch geändert. Ferner wurde die Änderung der §§ 28 neu (Mitgliederversammlung), 29 neu (Einberufung der Mitgliederversammlung), 31 neu (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 32 neu (Mehrheitserfordernisse), 33 neu (Auskunftsrecht), 39 neu (Bekanntmachungen) und 41 neu (Auflösung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.11.2006.
Tag der ersten Eintragung: 02.08.1950
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