Handelsregister · GnR 550020

Chronologischer Auszug

Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Baugenossenschaft Familienheim
Bodensee e. G.

b)
Radoifzell am Bodensee

c)
Die Genossenschaft kann Immobilien in
allen Rechts- und Nut zungsformen
errichten, erwerben, veräußern,
bewirtschaften, betreuen, verwalten und
vermitteln; hierzu zählen insbesondere
alle Wohnungs-, Gewerbe-,
Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeit-
Immobilien und alle damit ver bundenen
Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie
kann ferner a11e im Bereich des
Grundstücks-, Wohnungs- und
Immobi1ienwesens< des Städtebaus,
der Infrastruk tur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale, Wirtschaft
liehe und kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. Die Genossenschaft
kann Vermögen ver walten,
Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen sowie Unter
nehmens- und sonstige Beratungen
durchführen. Beteiligungen sind zulässig.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
oder ein Vorstandsmitglied und ein
Prokurist vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Reckziegel, Josef Joachim,
Kaufmann, Radolfzell am Bodensee
Vorstand:
Conz, Henryk, Markdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Statut vom 19.10.1968 mit Änderung; zuletzt
geändert am 28.09.2000.
a)
29.11.2006
Werder

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.11.2006.
Tag der ersten Eintragung:
02.08.1950
Statut:
Sonderband
Blatt 137 ff.
2b)
Sitz von Amts wegen berichtigt in:
Radolfzell am Bodensee

c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt
in:
Die Genossenschaft kann Immobilien in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, veräußern,
bewirtschaften, betreuen, verwalten und
vermitteln; hierzu zählen insbesondere
alle Wohnungs-, Gewerbe-,
Dienstleistungs-, Verkehrs- und
Freizeitimmobilien und alle damit
verbundenen Aufgaben im
Dienstleistungsbereich. Sie kann ferner
alle im Bereich des Grundstücks-,
Wohnungs- und Immobilienwesens, des
Städtebaus, der Infrastruktur und der
Raumordnung anfallenden Aufgaben
übernehmen. Dazu gehören auch
soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten, Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen sowie
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Beteiligungen
sind zulässig. Die Genossenschaft kann
auch sonstige Geschäfte tätigen, die
geeignet sind, dem Zweck der
Genossenschaft zu dienen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
b)
Personenbezogene Daten von Amts
wegen berichtigt bei
Vorstand:
Reckziegel, Josef Joachim, Radolfzell
am Bodensee, *XX.XX.XXXX
a)
25.01.2007
Volkmer
3a)
Firma geändert; nun:
Baugenossenschaft Familienheim
Bodensee eG
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2008
hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma
und Sitz), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der
Mitgliedschaft), 5 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der
Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 10 (Ausschluss eines
Mitgliedes), 11 (Auseinandersetzung), 12
(Rechte der Mitglieder), 13 (Pflichten der
Mitglieder), 14 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), 15 (Kündigung freiwillig
übernommener Anteile), 21 (Aufsichtsrat), 22
(Aufgaben des Aufsichtsrates), 23 (Sitzungen
des Aufsichtsrates) und 24 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat) beschlossen. § 26
(Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern) ist neu eingefügt. Die
Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen
hat sich dadurch geändert. Ferner wurde die
Änderung der §§ 28 neu
(Mitgliederversammlung), 29 neu (Einberufung
der Mitgliederversammlung), 31 neu
(Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 32
neu (Mehrheitserfordernisse), 33 neu
(Auskunftsrecht), 39 neu
(Bekanntmachungen) und 41 neu (Auflösung)
beschlossen.
a)
09.04.2009
Drayer
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Reckziegel, Josef Joachim, Radolfzell
am Bodensee, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Beckmann, Karl-August, Engen,
*XX.XX.XXXX
a)
02.01.2010
Volkmer
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Beckmann, Karl-August, Engen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Stiefet, Wilhelm, Radolfzell am
Bodensee, *XX.XX.XXXX
a)
04.01.2011
Volkmer
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Conz, Henryk, Markdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Andelfinger, Stefan, Hilzingen,
*XX.XX.XXXX
a)
15.06.2012
Volkmer
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Stiefet, Wilhelm, Ulm, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bächle, Marco, Radolfzell am
Bodensee, *XX.XX.XXXX
a)
02.10.2015
Volkmer
8c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Die Förderung ihrer Mitglieder
vorrangig durch eine gute, sichere und
sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.
2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann bebaute und
unbebaute Grundstücke erwerben,
belasten und veräußern. Die
Genossenschaft kann auch sonstige
Geschäfte tätigen, die geeignet sind,
dem Zweck der Genossenschaft zu
dienen.
3. Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes (GenG)
übernehmen.
4. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 25 die
Voraussetzungen.
Von Amts wegen nachgetragen
zur Eintragung laufende Nummer
1:
Keine Nachschusspflicht.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam. Die
Vorstandsmitglieder können von den
Beschränkungen des § 181
Alternative 2 BGB
(Mehrvertretungsverbot) befreit
werden.
a)
Die Generalversammlung vom 24.06.2020 hat
die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
06.07.2020
Kaufmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.