Handelsregister · HRB 73810
Chronologischer Auszug
avesco Sustainable Finance AG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AVESCO FINANCIAL SERVICES Aktiengesellschaft b) Berlin c) 1. Gegenstand des Unternehmens ist: 1.1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung). 1.2. Die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung). 1.3. Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung). 2. Die Gesellschaft ist weder befugt, sich bei der Erbringung der unter 1. genannten Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, noch Finanzinstrumente im Wege des Eigenhandels anzuschaffen oder zu veräußern. | 62.500 EUR | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Vorstand: 1. Hagedorn, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Aktiengesellschaft Satzung vom: 29.07.1999 mit letzter Änderung vom 17.12.2003 b) Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 31.03.2003/29.04.2003 mit der Prosperco Asset Management AG mit dem Sitz in Zürich/Schweiz, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 12.05.2003 zugestimmt hat. | a) 27.07.2004 Schindler b) Tag der ersten Eintragung 25.01.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2004 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 12. Juli 2009 um einen Betrag bis zu 31.250 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2004/I) | a) 16.08.2004 Beyer b) Beschluss Blatt 70 ff. | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Mohrenstr. 34 (Emporium Q30), 10117 Berlin | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2009 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 4 (Grundkapital/Genehmigtes Kapital) und § 14 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht). § 12 Abs. 3 ist ersatzlos gestrichen b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. August 2014 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 31.250 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2009/I) Das genehmigte Kapital vom 12.07.2004 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2004/I) | a) 20.08.2009 Dr. Lehmann | |||
| 4 | 63.133,00 EUR | a) Auf Grund der in der Satzung vom 17.08.2009 erteilten Ermächtigung ist das Grundkapital um 633 EUR auf 63.133 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.12.2009 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital). (Genehmigtes Kapital 2009/I) b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 17.08.2009 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 30.617 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 16.08.2014. (Genehmigtes Kapital 2009/I)) | a) 30.12.2009 Möschter | |||
| 5 | b) Vorstand: 2. Prof. Liebig, Volkmar, *XX.XX.XXXX, Ulm mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Änderung zu Nr. 1: Vorstand: Hagedorn, Oliver mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.07.2012 ist die Satzung geändert in § 6 (Vertretung der Gesellschaft) und § 9 (Einberufung des Aufsichtsrates). | a) 18.07.2012 Bialek | |||
| 6 | 65.208,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung vom 17.08.2009 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 2075 EUR auf 65.208 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.08.2013 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2009/I) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2009 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 28.542 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 16.08.2014. (Genehmigtes Kapital 2009/I) | a) 13.09.2013 Bialek | |||
| 7 | b) Der mit der Prosperco Asset Management AG in Zürich/Schweiz bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (stille Beteiligung) vom 31.03.2003/29.04.2003 ist durch Kündigung zum 31.12.2013 beendet. | a) 16.04.2014 Dr. Lehmann | ||||
| 8 | 208.666 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.01.2015 ist das Grundkapital auf bis zu 208.666 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 24.06.2015 Berge | |||
| 9 | a) Die Eintragung betreffend die Kapitalerhöhung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.01.2015 ist das Grundkapital auf bis zu 208.666 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. | a) 25.06.2015 Berge | ||||
| 10 | 1. Hartmann, Kristin, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 09.07.2015 Steinberg | ||||
| 11 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.01.2015 ist die Satzung geändert in § 4 (Genehmigtes Kapital) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.01.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 04.01.2020 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt höchstens 32.604 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2015/I) Das genehmigte Kapital vom 17.08.2009 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2009/I) | a) 28.10.2015 Berge | ||||
| 12 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Prof. Liebig, Volkmar | a) 29.03.2016 Sparka | ||||
| 13 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2016 ist die Satzung geändert in § 4 (Genehmigtes Kapital) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 06.07.2021 gegen Bareinlagen ein- oder mehrmals um insgesamt höchstens 71.729 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I) | a) 26.07.2016 Berge | ||||
| 14 | c) 1.1. Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes ("KWG") 1.2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG 1.3. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG 1.4. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG 1.5. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG 1.6. das Eigengeschäft gemaß § 32 Abs. 1 Satz 1 und § 32 Abs. 1a KWG 1.7. die Family Office Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Vermögensreporting, Vermögenscontrolling, und Vermögensconsulting, die keine Finanzdienstleistungen sind 1.8. die Vermittlung ausgewählter Anlageprodukte, die weder eine Finanzdienstleistung noch eine sonstige aufsichtsbehördlich erlaubnispflichtige Dienstleistung ist 1.9. sonstige Nebendienstleistungen der in 1.1. bis 1.8 aufgelisteten Dienstleistungen, sofern sie keiner zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Erlaubnis bedürfen 2. Die Gesellschaft ist weder befugt, sich bei der Erbringung der unter 1. genannten Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, noch Finanzinstrumente im Wege des Eigenhandels anzuschaffen oder zu veräußern. | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2020 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 13.07.2020 Möschter | |||
| 15 | 244.725,00 EUR | a) Auf Grund der Ermächtigung vom 07.07.2016 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 36.059,00 EUR auf 244.725,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 16.12.2020 ist die Satzung geändert in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). (Genehmigtes Kapital 2016/I) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.07.2016 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch bis zu 35.670,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 06.07.2021. (Genehmigtes Kapital 2016/I) Das genehmigte Kapital vom 05.01.2015 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2015/I) | a) 22.12.2020 Bialek | |||
| 16 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2021 ist die Satzung geändert in § 4 (Grundkapital, genehmigtes Kapital). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14.07.2026 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um einen Betrag bis zu insgesamt 71.725,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I) Das genehmigte Kapital vom 07.07.2016 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2016/I) | a) 14.09.2021 Bialek | ||||
| 17 | a) avesco Sustainable Finance AG | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.12.2021 ist die Satzung geändert in § 1 (Firma). | a) 17.02.2022 Bialek | |||
| 18 | 302.692,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 57.967,00 EUR auf 302.692,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.12.2022 sind § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert und ist § 4 Abs. 5 der Satzung gestrichen. (Genehmigtes Kapital 2021/I) b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2021 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 13.758,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 14.07.2026. (Genehmigtes Kapital 2021/I) | a) 28.12.2022 Höfs | |||
| 19 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2023 ist die Satzung geändert in § 4 (Genehmigtes Kapital). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 11.07.2028 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um einen Betrag bis zu insgesamt 76.673,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2023/I) | a) 20.07.2023 Dr. Weiland | ||||
| 20 | b) Die Eintragung betreffend die Nummer 19, dort Spalte 6 lit. b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 11.07.2028 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um einen Betrag bis zu insgesamt 75.673,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2023/I) | a) 27.03.2024 Dr. Weiland | ||||
| 21 | 332.961,00 EUR | a) Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.07.2021 und vom 12.07.2023 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 30.269,00 EUR auf 332.961,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.03.2024 sind § 4 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert. (Genehmigtes Kapital 2021/I und 2023/I) (Genehmigtes Kapital 2021/I und 2023/) b) Das genehmigte Kapital vom 15.07.2021 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2021/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.07.2023 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 59.162,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 11.07.2028. (Genehmigtes Kapital 2023/I) | a) 08.04.2024 Dr. Weiland | |||
| 22 | c) 1.1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes ("WpIG"), 1.2. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihr geegnet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 4 des WpIG, 1.3. die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG, 1.4. die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG, 1.5. die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne dass es sich hierbei um Eigenhandel handelt (Eigengeschäft), gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 3 WpIG, 1.6. das Erbringen von Family Office Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Vermögensreporting, Vermögenscontrolling und Vermögensconsulting, die keine Wertpapierdienstleistungen sind, 1.7. die Vermittlung ausgewählter Anlageprodukte, die weder eine Wertpapierdienstleistung noch eine sonstige aufsichtsbehördlich erlaubnispflichtige Dienstleistung ist, 1.8. sonstige Nebendienstleistungen der in 1.1 bis 1.7 aufgelisteten Dienstleistungen, sofern sie keiner zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Erlaubnis bedürfen. 2. Die Gesellschaft ist weder befugt, sich bei der Erbringung der unter 1. genannten Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, noch Finanzinstrumente im Wege des Eigenhandels anzuschaffen oder zu veräußern. 3. Die Gesellschaft kann alle Arten von Geschäften und gewerblichen Tätigkeiten ausüben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 4. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen nur dann errichten, erwerben und sich an solchen beteiligen, wenn ihr dies nach § 2 Nr. 1. und 2. der Satzung erlaubt ist und es sich vor allem weder um Eigenhandel nach § 2 Nr. 10 WpIG noch um Eigengeschäft nach § 15 Abs. 4 WpIG handelt, ausgenommen die Gesellschaft gründet Geschäftsbereiche in Tochtergesellschaften oder Joint Ventures aus. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen und ist berechtigt, die Geschäftsführung für solche Unternehmen zu übernehmen, soweit dies (aufsichts-) rechtlich zulässig ist. | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.07.2024 ist die Satzung geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 20.08.2024 Dr. Weiland | |||
| 23 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.11.2024 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital). b) Das genehmigte Kapital vom 12.07.2023 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2023/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.11.2024 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 03.11.2029 gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um einen Betrag bis zu insgesamt 165.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2025/I) | a) 08.02.2025 Kruel | ||||
| 24 | b) Geschäftsanschrift: Anton-Wilhelm-Amo-Straße 34, 10117 Berlin | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.07.2026 ist die Satzung geändert in § 16a (virtuelle Hauptversammlung). | a) 16.07.2026 Bauhoff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.