HRB 73810
avesco Sustainable Finance AG
aktuellStandort
Anton-Wilhelm-Amo-Straße 34, 10117 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 222110
- Kapital
- 332.961,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 16.07.2026
- Datenstand
- 2026-07-16
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Kristin Hartmann
Berlin
EinzelprokuraOliver Hagedorn
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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119 archivierte Dokumente Dokumente ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-07-16 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- AVESCO FINANCIAL SERVICES Aktiengesellschaft Berlin
Gegenstand des Unternehmens
1.1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes ("WpIG"), 1.2. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihr geegnet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 4 des WpIG, 1.3. die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG, 1.4. die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG, 1.5. die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, ohne dass es sich hierbei um Eigenhandel handelt (Eigengeschäft), gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 3 WpIG, 1.6. das Erbringen von Family Office Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Vermögensreporting, Vermögenscontrolling und Vermögensconsulting, die keine Wertpapierdienstleistungen sind, 1.7. die Vermittlung ausgewählter Anlageprodukte, die weder eine Wertpapierdienstleistung noch eine sonstige aufsichtsbehördlich erlaubnispflichtige Dienstleistung ist, 1.8. sonstige Nebendienstleistungen der in 1.1 bis 1.7 aufgelisteten Dienstleistungen, sofern sie keiner zusätzlichen aufsichtsbehördlichen Erlaubnis bedürfen. 2. Die Gesellschaft ist weder befugt, sich bei der Erbringung der unter 1. genannten Dienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, noch Finanzinstrumente im Wege des Eigenhandels anzuschaffen oder zu veräußern. 3. Die Gesellschaft kann alle Arten von Geschäften und gewerblichen Tätigkeiten ausüben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 4. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen nur dann errichten, erwerben und sich an solchen beteiligen, wenn ihr dies nach § 2 Nr. 1. und 2. der Satzung erlaubt ist und es sich vor allem weder um Eigenhandel nach § 2 Nr. 10 WpIG noch um Eigengeschäft nach § 15 Abs. 4 WpIG handelt, ausgenommen die Gesellschaft gründet Geschäftsbereiche in Tochtergesellschaften oder Joint Ventures aus. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen und ist berechtigt, die Geschäftsführung für solche Unternehmen zu übernehmen, soweit dies (aufsichts-) rechtlich zulässig ist.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.