Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb und die Veräußerung von bebautem und unbebautem Grundbesitz, von grundstücksgleichen Rechten und von Wohnungs- und Teileigentum.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen einer persönlich haftenden Gesellschaft gesetzlich vertreten. Wenn nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
AVCM Capricorn Group GmbH
Weilerbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.03.2018
Die Hauptversammlung vom 17.07.2019 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die nachfolgenden Paragrafen wurden entsprechend umnummeriert.
Die Hauptversammlung vom 05.02.2025 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital), § 8 (Einlagen, Vergütung und Wettbewerb), § 10 (Geschäftsführung) sowie in § 22 (Innere Ordnung und Beschlussfassung) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 mit 10 stillen Gesellschaftern (Stille Gesellschafter 1 bis 10 gemäß Ziffer I. des Hauptversammlungsprotokolls vom 27.12.2022) Teilgewinnabführungsverträge in Form von atypisch stillen Gewinnbeteiligungen geschlossen. Die Hauptversammlung vom 27.12.2022 hat diesen Verträgen zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Verträge und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Genehmigtes Kapital
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.02.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2029 einmalig oder mehrfach das Grundkapital bis zu einem Betrag von insgesamt 22.000,00 EUR gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu erhöhen (genehmigtes Kapital I/2025). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.