Handelsregister · HRB 32517

Registerinformationen

AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA · Amtsgericht Kaiserslautern

Unternehmen

Stammdaten

Firma
AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA
Rechtsform
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sitz
Weilerbach
Geschäftsanschrift
Hauptstr. 59, 67685 Weilerbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 32517
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Letzte Eintragung
27.02.2025
Abrufstand
08.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Erwerb und die Veräußerung von bebautem und unbebautem Grundbesitz, von grundstücksgleichen Rechten und von Wohnungs- und Teileigentum.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

AVCM Capricorn Group GmbH

Weilerbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 13.03.2018
  • Die Hauptversammlung vom 17.07.2019 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die nachfolgenden Paragrafen wurden entsprechend umnummeriert.
  • Die Hauptversammlung vom 05.02.2025 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital), § 8 (Einlagen, Vergütung und Wettbewerb), § 10 (Geschäftsführung) sowie in § 22 (Innere Ordnung und Beschlussfassung) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 6

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 mit 10 stillen Gesellschaftern (Stille Gesellschafter 1 bis 10 gemäß Ziffer I. des Hauptversammlungsprotokolls vom 27.12.2022) Teilgewinnabführungsverträge in Form von atypisch stillen Gewinnbeteiligungen geschlossen. Die Hauptversammlung vom 27.12.2022 hat diesen Verträgen zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten Verträge und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Genehmigtes Kapital

  • Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.02.2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2029 einmalig oder mehrfach das Grundkapital bis zu einem Betrag von insgesamt 22.000,00 EUR gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu erhöhen (genehmigtes Kapital I/2025). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.