Handelsregister · HRB 32517

Chronologischer Auszug

AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co. KGaA · Amtsgericht Kaiserslautern

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AVCM Capricorn Real Estate GmbH & Co.
KGaA

b)
Weilerbach
Geschäftsanschrift:
Hauptstr. 59, 67685 Weilerbach

c)
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist der Erwerb und die
Veräußerung von bebautem und
unbebautem Grundbesitz, von
grundstücksgleichen Rechten und von
Wohnungs- und Teileigentum.
50.000,00 EUR a)Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich
haftende Gesellschafter oder durch einen
persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam
mit einem Prokuristen einer persönlich
haftenden Gesellschaft gesetzlich vertreten.
Wenn nur ein persönlich haftender
Gesellschafter vorhanden ist, vertritt dieser die
Gesellschaft allein.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Nicklaus & Trifonoff Beteiligungen GmbH,
Weilerbach (Amtsgericht Kaiserslautern HRB
31133)
a)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Satzung vom 13.03.2018
a)
08.08.2018
Kurz

b)
Fall 1
2a)
Die Hauptversammlung vom 11.06.2019 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um bis zu 6.000,00 EUR sowie die Änderung
des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Teilnahme an der
Hauptversammlung, Stimmrecht) beschlossen.
a)
18.09.2019
Kurz

b)
Fall 2
3a)
Die Hauptversammlung vom 17.07.2019 hat die Schaffung
eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung
durch Einfügung des § 5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die nachfolgenden Paragrafen wurden entsprechend
umnummeriert.

b)
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 17.07.2019 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.07.2024 einmalig
oder mehrfach das Grundkapital bis zu einem Betrag von
insgesamt 22.000,00 EUR gegen Bareinlage durch Ausgabe
neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag
als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu erhöhen (genehmigtes
Kapital I).
a)
18.09.2019
Kurz

b)
Fall 3
4b)
Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 mit 10 stillen
Gesellschaftern (Stille Gesellschafter 1 bis 10 gemäß Ziffer I.
des Hauptversammlungsprotokolls vom 27.12.2022)
Teilgewinnabführungsverträge in Form von atypisch stillen
Gewinnbeteiligungen geschlossen. Die Hauptversammlung
vom 27.12.2022 hat diesen Verträgen zugestimmt.
Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die genannten
Verträge und die zustimmenden Beschlüsse Bezug
genommen.
a)
05.12.2023
Kurz

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.