Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 1.000 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Gesamtsvorstand zugestimmt hat. Beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken, Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten, bei der Bestellung und Aufgabe dinglicher Belastungen, bei der Aufnahme von Darlehen über 10.000 EUR, der Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, der Übernahme von Bürgschaften, dem Abschluss von Gesellschaftsverträgen bedarf es eines vorherigen Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Monika Götz
München
Vorstand
Wolfgang Kück
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 01.02.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2016 hat die Änderung der §§ 4 und 5 nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Vorstand), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 11 (Beurkundung der Beschlüsse) und 13 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 3 SB;
Prot. Bl. 6 SB
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 20 SB.
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