Handelsregister · VR 204152
Chronologischer Auszug
Aubinger Nachbarschaftshilfe e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Aubinger Nachbarschaftshilfe e.V. b) München | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 500 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Gesamtsvorstand zugestimmt hat. Beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken, Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten, bei der Bestellung und Aufgabe dinglicher Belastungen, bei der Aufnahme von Darlehen über 10.000 EUR, der Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, der Übernahme von Bürgschaften, dem Abschluss von Gesellschaftsverträgen und dem Abschluss von Arbeitsverträgen ab 5.000 EUR bedarf es eines vorherigen Beschlusses der Mitgliederversammlung. b) Gewählt: Vorstand: Asam, Peter, München, *XX.XX.XXXX Vorstand: Krüger, Reinhard, München, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 01.02.2012. | a) 29.03.2012 Dorfmeister b) Satzung Bl. 3 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Asam, Peter, München, *XX.XX.XXXX Vorstand: Krüger, Reinhard, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Götz, Monika, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Kratzsch, Dieter, München, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2016 hat die Änderung der §§ 4 und 5 nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls der Satzung beschlossen. | a) 14.02.2017 Unglaub b) Prot. Bl. 6 SB | |
| 3 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Kratzsch, Dieter, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Kück, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX | a) 31.05.2021 Dorfmeister | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 1.000 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Gesamtsvorstand zugestimmt hat. Beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken, Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten, bei der Bestellung und Aufgabe dinglicher Belastungen, bei der Aufnahme von Darlehen über 10.000 EUR, der Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, der Übernahme von Bürgschaften, dem Abschluss von Gesellschaftsverträgen bedarf es eines vorherigen Beschlusses der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Vorstand), 9 (Mitgliederversammlung), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 11 (Beurkundung der Beschlüsse) und 13 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 09.05.2022 Dorfmeister b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 20 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.