Handelsregister · VR 204152

Chronologischer Auszug

Aubinger Nachbarschaftshilfe e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Aubinger Nachbarschaftshilfe e.V.

b)
München
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte über 500 EUR sind für den Verein nur
verbindlich, wenn der Gesamtsvorstand zugestimmt hat.
Beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken,
Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten,
bei der Bestellung und Aufgabe dinglicher Belastungen,
bei der Aufnahme von Darlehen über 10.000 EUR, der
Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, der Übernahme
von Bürgschaften, dem Abschluss von
Gesellschaftsverträgen und dem Abschluss von
Arbeitsverträgen ab 5.000 EUR bedarf es eines
vorherigen Beschlusses der Mitgliederversammlung.

b)
Gewählt:
Vorstand:
Asam, Peter, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Krüger, Reinhard, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 01.02.2012.
a)
29.03.2012
Dorfmeister

b)
Satzung Bl. 3 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Asam, Peter, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Krüger, Reinhard, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Götz, Monika, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Kratzsch, Dieter, München, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2016 hat die Änderung der §§ 4 und 5 nach näherer
Maßgabe des eingereichten Protokolls der Satzung beschlossen.
a)
14.02.2017
Unglaub

b)
Prot. Bl. 6 SB
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kratzsch, Dieter, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Kück, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX
a)
31.05.2021
Dorfmeister
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Rechtsgeschäfte über 1.000 EUR sind für den Verein nur
verbindlich, wenn der Gesamtsvorstand zugestimmt hat.
Beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken,
Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten,
bei der Bestellung und Aufgabe dinglicher Belastungen,
bei der Aufnahme von Darlehen über 10.000 EUR, der
Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, der Übernahme
von Bürgschaften, dem Abschluss von
Gesellschaftsverträgen bedarf es eines vorherigen
Beschlusses der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2
(Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeiträge), 8 (Vorstand), 9
(Mitgliederversammlung), 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 11 (Beurkundung der
Beschlüsse) und 13 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
a)
09.05.2022
Dorfmeister

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 20
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.