Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-lnvestmentvermögen oder ausländischen AlF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 192 ff. KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß § 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß § 220 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß § 230 ff. KAGB, - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen: a. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) soweit die verwalteten Vermögen ausschließlich in Vermögensgegenstände angelegt werden, die für die in § 2 Abs. 2 genannten Investmentvermögen investierbar sind, c. die Anlageberatung, bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen, d. die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind und für die in § 2 Abs. 2 genannten Investmentvermögen investierbar sind, e. die Anlagevermittlung im Sinne des § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, f. sonstige mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Stephan Hofmann
Bonn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Thomas Mann
Bonn
Geschäftsführer(in)
Jürgen Meyer
Köln
Geschäftsführer(in)
Stefan Kampmeyer
Leverkusen
Geschäftsführer(in)
Dirk Erdmann
Meerbusch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.01.1968
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.12.2001.
Beschluss Bl. 306 ff. Sdb.
Beschluss Bl. 351 ff., Vertrag Bl. 363 ff. Sdb.
Beschlüsse Blatt 374 ff. Sonderband
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Lfd. Nr. 14, Spalte 2 c); Eintragung vom 20.03.2006 berichtigt.
Unter Berücksichtigung der Änderung der Firma der herrschenden Gesellschaft ist die Eintragung lfd. Nr. 28 auf Antrag der Gesellschaft erneut eingetragen
Satzung
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.09.2001 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag zu ändern in
§ 5 (Vorkaufsrechte);
§ 6 (Vertretung und Geschäftsführung);
§ 9 (Stimmrecht und Beschlußfähigkeit);
§ 10 (Protokollierung der Beschlüsse);
Die Gesellschafterversammlung hat am 24.03.2003 beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 9 (Stimmrecht und Beschlussfähigkeit) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 10 (Protokollierung der Beschlüsse) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 16 (Bekanntmachungen) zu ändern.
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1967
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.10.2005 und 09.03.2006 beschlossen,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 7 (Gesellschafterversammlung, Abstimmung ohne Versammlung) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 8 (Befugnisse der Gesellschafterversammlung) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 11 (Aufsichtsrat) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 12 (Anlageausschuss) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 800.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Ampega Investment Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 58344) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma,
die Änderung von § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes,
die Einfügung eines neuen § 4 (Bekanntmachungen), die Änderung der bisherigen § 8, neu 9 (Befugnisse der Gesellschafterversammlung), § 9, neu 10 (Stimmrecht und Beschlussfähigkeit), § 11, neu 13 (Aufsichtsrat) und § 15, neu 11 (Stimmenmehrheit), die Streichung des § 12 (Anlageausschuss) und § 16 (Bekanntmachungen) und die neue Nummerierung der Paragraphen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1. (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 10 Abs. 1 (Funktion), § 14 Abs. 1 (Einberufung), § 17 Abs. 3 (Jahresabschluss) und § 19 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.07.2015 beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Unternehmensgegenstand) insgesamt neu zu fassen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 3 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 9 Abs. 2 erster Absatz (Aufsichtsrat; Mitglieder) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 2 (Aufsichtsrat) und § 12 Abs. 6.a. (Sitzungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 6.000.000,00 EUR um 2.500.000,00 EUR auf 8.500.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000.000,00 EUR beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2006 mit der Ampega Investment Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58344) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2008 mit der AmpegaGerling Financial Services GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 61466) verschmolzen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der AmpegaGerling Investment GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Talanx Asset Management GmbH mit Sitz in Köln(Amtsgericht Köln, HRB 61047, früher firmierend unter: AmpegaGerling Asset Management GmbH) besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 28.10.2008. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der AmpegaGerling Investment GmbH durch Beschluss vom 28.10.2008 zugestimmt.
Der mit der Ampega Asset Management GmbH (vormals firmierend: Talanx Asset Management GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 61047)) am 28.10.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.06.2021 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.