Handelsregister · HRB 3495

Chronologischer Auszug

Ampega Investment GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GERLING INVESTMENT
Kapitalanlagegesellschaft mbH

b)
Köln

c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften.
Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf
gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im
eigenen Namen für gemeinschaftliche
Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach
dem Grundsatz der Risikomischung in den
nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften zugelassenen
Vermögensgegenständen in Form von
Geldmarkt- Wertpapier-,
Investmentfondsanteil- und Altersvorsorge-
Sondervermögen gesondert vom eigenen
Vermögen anzulegen und über die sich
heraus ergebenden Rechte der
Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine)
auszustellen. Für Altersvorsorge-
Sondervermögen werden keine
Grundstücke, Beteiligungen an
Grundstücks-Gesellschaften und stille
Beteiligungen erworben.
Die Gesellschaft darf sich außerdem an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig
wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf und eine Haftung der Gesellschaft
selbst betreiben darf und eine Haftung der
Gesellschaft aus der Beteiligung durch die
Rechtsform des Unternehmens beschränkt
ist. Daneben dürfen Geschäfte betrieben
werden, die zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind sowie sonstige mit den in Absatz 1
genannten Geschäften unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
Die Gesellschaft darf Anteilscheine für
andere verwahren und verwalten, die nach
den Vorschriften des Gesetzes über
Kapitalanlagegesellschaften oder von einer
ausländischen Investmentgesellschaft
ausgegeben worden sind, sofern diese
Anteilscheine von der Gesellschaft, einem
Mutter-, Schwester- oder
Tochterunternehmen der Gesellschaft, das
selbst eine Kapitalanlagegesellschaft oder
eine ausländische Investmentgesellschaft
ist oder von einer anderen
Kapitalanlagegesellschaft oder einer
ausländischen Investmentgesellschaft, an
der eine bedeutende Beteiligung der
Gesellschaft besteht, ausgegeben worden
sind.
5.200.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen
Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schmidt, Walter, Bankkaufmann, Kaarst
Geschäftsführer:
Kimpel, Rüdiger, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Burger, Jörg, Frechen
von der Lohe, Brigitte, Köln
Lemmer, Ralf-Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
Pethofer, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1967, zuletzt geändert am
09.03.2000

b)

Zwischen der GERLING INVESTMENT
Kapitalanlagegesellschaft mbH als beherrschter Gesellschaft
und der Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-
Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln besteht ein Beherrschungsund Ergebnisabführungsvertrag vom 30.09.1997. Diesem
Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der GERLING
INVESTMENT Kapitalanlagegesellschaft mbH durch
Beschluss vom 05.12.1997 zugestimmt.
a)
13.12.2001
Demir

b)

Tag der ersten
Eintragung:
22.01.1968
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.12.2001.
2c)
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalgesellschaft im Sinne des Gesetzes
über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf
gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im
eigenen Namen für gemeinschaftliche
Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach
dem Grundsatz der Risikomischung in den
nach dem KAGG zugelassenen
Vermögensgegenständen in Form von
Geldmarkt-, Wertpapier-,
Investmentfondsanteil-, Grundstücks-,
gemischten Wertpapier- und Grundstückssowie Altersvorsorge-Sondervermögen
gesondert vom eigenen Vermögen
anzulegen und über die sich hieraus
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Für
Altersvorsorge-Sondervermögen werden
keine stillen Beteiligungen erworben.
(2) Die Gesellschaft darf im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten und sich
außerdem an Unternehmen beteiligen,
wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im wesentlichen auf
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(3) Daneben dürfen Geschäfte betrieben
werden, die zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind sowie sonstige mit den in Absatz 1
genannten Geschäften unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
(4) Die Gesellschaft darf Anteilscheine für
andere verwahren und verwalten, die nach
den Vorschriften des KAGG oder von einer
ausländischen Investmentgesellschaft
ausgegeben worden sind, sofern diese
Anteilscheine von der Gesellschaft, einem
Mutter-, Schwester- oder
Tochterunternehmen der Gesellschaft, das
selbst eine Kapitalanlagegesellschaft oder
eine ausländische Investmentgesellschaft
ist oder von einer anderen
Kapitalanlagegesellschaft oder einer
ausländischen Investmentgesellschaft, an
der eine bedeutende Beteiligung der
Gesellschaft besteht, ausgegeben worden
sind.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pohl, Ralf, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Kruse, Reinhard, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.09.2001
beschlossen, den Gesellschaftsvertrag zu ändern in
§ 3 (Gegenstand);
§ 5 (Vorkaufsrechte);
§ 6 (Vertretung und Geschäftsführung);
§ 7 (Gesellschafterversammlung, Abstimmung ohne
Versammlung);
§ 8 (Befugnisse der Gesellschafterversammlung);
§ 9 (Stimmrecht und Beschlußfähigkeit);
§ 10 (Protokollierung der Beschlüsse);
§ 11 (Aufsichtsrat);
§ 12 (Anlageausschuß).
a)
10.01.2002
Dr. Pruskowski
3Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Esser, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
23.04.2002
Wulff
4Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Bischoff, André, Hennef, *XX.XX.XXXX
Hofmann, Stephan, Bonn, *XX.XX.XXXX
Kohlgrüber, Gereon, Köln, *XX.XX.XXXX
b)
Der mit der GERLING INVESTMENT Kapitalanlagegesellschaft
mbH als beherrschter Gesellschaft abgeschlossene
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom
30.09.1997 ist beendet.
a)
08.01.2003
Dr. Pruskowski
5b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kimpel, Rüdiger, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Helms, Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
20.01.2003
Hennig
6c)
Der Gegenstand der Gesellschaft ist darauf
gerichtet, bei ihr eingelegtes Geld im
eigenen Namen für gemeinschaftliche
Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach
dem Grundsatz der Risikomischung in den
nach dem KAGG zugelassenen
Vermögensgegenständen in Form von
Geldmarkt-, Wertpapier-,
Investmentfondsanteil-, Grundstücks-,
gemischten Wertpapier- und Grundstückssowie Altersvorsorge-Sondervermögen
gesondert vom eigenen Vermögen
anzulegen und über die sich hieraus
ergebenden Rechte der Anteilinhaber
Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Für
Altersvorsorge-Sondervermögen werden
keine stillen Beteiligungen erworben.
Die Gesellschaft darf ferner folgende
Geschäfte und Tätigkeiten betreiben:
(a) Anteilscheine für andere verwahren und
verwalten, die nach den Vorschriften des
KAGG oder von einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind;
(b) einzelne in Finanzinstrumenten im Sinne
des § 1 Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) und/oder in
Grundstücken angelegte Vermögen für
andere verwalten sowie andere bei der
Anlage beraten;
(c) sonstige mit den in Absatz 1 genannten
Geschäften unmittelbar verbundene
Nebentätigkeiten;
(d) Altersvorsorgeverträge gemäß § 1
Absatz 1 des Altersvorsorge-
Zertifizierungsgesetzes abschließen;
(e) Anteilscheine vertreiben, die nach den
Vorschriften des KAGG ausgegeben
worden sind oder die nach dem Ausland-
Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen;
(f) Geschäfte betreiben, die zur Anlage des
eigenen Vermögens der Gesellschaft
erforderlich sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 24.03.2003
beschlossen,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 3 zu erweitern;
den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Verfügung über
Geschäftsanteile) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 7 Abs. (4) (Vorsitz in der
Gesellschafterversammlung) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 9 (Stimmrecht und
Beschlussfähigkeit) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 10 (Protokollierung der
Beschlüsse) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 11 (Aufsichtsrat) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 16 (Bekanntmachungen) zu
ändern.
a)
08.04.2003
Dr. Pruskowski

b)
Beschluss Bl. 306 ff.
Sdb.
7b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Helms, Bernd, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
17.04.2003
Osterhammel
8b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Burger, Jörg, Frechen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Burger, Jörg, Frechen
a)
10.06.2003
Raschke
9Prokura erloschen:
Bischoff, André, Hennef, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Franz, Wieland, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX
Sommer, Henning, Hagen, *XX.XX.XXXX
a)
02.11.2004
Wulff
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Bischoff, André, Hennef, *XX.XX.XXXX
a)
06.04.2005
Wulff
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Guenther, Corinna, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
28.07.2005
Wulff
12a)
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.1967

b)
Zwischen der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen
und der Gerling-Konzern Gesellschaft für Vermögens-
Management mbH mit Sitz in Köln (Handelsregister Köln, HRB
23326) besteht ein Organschaftsvertrag vom 23.09.2005,
dem die Gesellschafterversammlung am 26.09.2005
zugestimmt hat.
a)
28.09.2005
Dr. Pruskowski

b)
Beschluss Bl. 351 ff.,
Vertrag Bl. 363 ff. Sdb.
13Prokura erloschen:
Guenther, Corinna, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
16.03.2006
Wulff
14c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes (InvG). Der
Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von:
(a) Richtlinenkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,
(b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
66 bis 82 InvG,
(c) Gemischten Sondervermögen gemäß
§§ 83 bis 86 InvG,
(d) Altervorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG und
(e) Spezial-Sondervermögen, für die - bis
auf die in den §§ 91 bis 95 InvG geregelten
Ausnahmen - die Vorschriften des InvG
anzuwenden sind, welche für die
Sondervermögen gemäß Buchstaben a), b)
und c) gelten,
nach dem Grundsatz der Risikomischung.
(2) Die Gesellschaft darf neben der
Verwaltung von Investmentvermögen
gemäß Absatz 1 die folgenden
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen erbringen:
(a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie die
Anlageberatung, wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,
(b) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
InvG oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind, für andere,
(c) den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des InvG ausgegeben worden
sind oder die nach den §§ 130 bis 140 InvG
öffentlich vertrieben werden dürfen,
(d) den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes,
(e) das Betreiben von Geschäften, die zur
Anlage des eigenen Vermögens der
Gesellschaft erforderlich sind, sowie
(f) sonstige mit den in Absatz 1 sowie in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.10.2005 und
09.03.2006 beschlossen,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 7 (Gesellschafterversammlung,
Abstimmung ohne Versammlung) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 8 (Befugnisse der
Gesellschafterversammlung) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 11 (Aufsichtsrat) zu ändern;
den Gesellschaftsvertrag in § 12 (Anlageausschuss) zu
ändern.
a)
20.03.2006
Dr. Pruskowski

b)
Beschlüsse Blatt 374 ff.
Sonderband
15c)
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes (InvG). Der
Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von:
(a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,
(b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
66 bis 82 InvG,
(c) Gemischten Sondervermögen gemäß
§§ 83 bis 86 InvG,
(d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG und
(e) Spezial-Sondervermögen, für die - bis
auf die in den §§ 91 bis 95 InvG geregelten
Ausnahmen - die Vorschriften des InvG
anzuwenden sind, welche für die
Sondervermögen gemäß Buchstaben a), b)
und c) gelten,
nach dem Grundsatz der Risikomischung.
(2) Die Gesellschaft darf neben der
Verwaltung von Investmentvermögen
gemäß Absatz 1 die folgenden
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen erbringen:
(a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie die
Anlageberatung, wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,
(b) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
InvG oder von einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind, für andere,
(c) den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des InvG ausgegeben worden
sind oder die nach den §§ 130 bis 140 InvG
öffentlich vertrieben werden dürfen,
(d) den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz
1 des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes,
(e) das Betreiben von Geschäften, die zur
Anlage des eigenen Vermögens der
Gesellschaft erforderlich sind, sowie
(f) sonstige mit den in Absatz 1 sowie in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
a)
28.03.2006
Dr. Pruskowski

b)
Entsprechend § 319 ZPO
von Amts wegen
eingetragen:
Lfd. Nr. 14, Spalte 2 c);
Eintragung vom
20.03.2006 berichtigt.
16Prokura erloschen:
Kohlgrüber, Gereon, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
04.08.2006
Wulff
17b)

Bestellt als
Geschäftsführer:
Köberlein, Manfred, Lehrte, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Wrobbel, Jürgen, Mülheim/Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
31.08.2006
Wulff
186.000.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 800.000,00 EUR zum
Zwecke der Verschmelzung mit der Ampega Investment
Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht
Hannover, HRB 58344) beschlossen.
a)
06.09.2006
Keusch

b)
Beschluss
Bl. 440 ff. Sdb.
19a)
AmpegaGerling Investment GmbH

c)
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes (InvG). Der
Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von:
(a) Richtlinienkonformen Sondervermögen
gemäß §§ 46 bis 65 InvG,
(b) Sondervermögen mit zusätzlichen
Risiken gemäß § 112 InvG,
(c) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
66 bis 82 InvG,
(d) Gemischten Sondervermögen gemäß
§§ 83 bis 86 InvG,
(e) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß
§§ 87 bis 90 InvG und
(f) Spezial-Sondervermögen, für die - bis auf
die in den §§ 91 bis 95 InvG geregelten
Ausnahmen - die Vorschriften des InvG
anzuwenden sind, welche für die
Sondervermögen gemäß Buchstaben a) bis
d) gelten,
nach dem Grundsatz der Risikomischung.
(2) Die Gesellschaft darf neben der
Verwaltung von Investmentvermögen
gemäß Absatz 1 die folgenden
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen erbringen:
(a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie die
Anlageberatung, wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind,
(b) die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen, die nach den Vorschriften des
InvG oder von einer ausländischen
Investmentgesellschaft ausgegeben
worden sind, für andere,
(c) den Vertrieb von Anteilen, die nach den
Vorschriften des InvG ausgegeben worden
sind oder die nach den §§ 130 bis 140 InvG
öffentlich vertrieben werden dürfen,
(d) den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz
1 des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes,
(e) das Betreiben von Geschäften, die zur
Anlage des eigenen Vermögens der
Gesellschaft erforderlich sind, sowie
(f) sonstige mit den in Absatz 1 sowie in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma,
die Änderung von § 3 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes,
die Einfügung eines neuen § 4 (Bekanntmachungen), die
Änderung der bisherigen § 8, neu 9 (Befugnisse der
Gesellschafterversammlung), § 9, neu 10 (Stimmrecht und
Beschlussfähigkeit), § 11, neu 13 (Aufsichtsrat) und § 15, neu
11 (Stimmenmehrheit), die Streichung des § 12
(Anlageausschuss) und § 16 (Bekanntmachungen)
und die neue Nummerierung der Paragraphen beschlossen.

b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 und der
Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom
29.08.2006 mit der Ampega Investment Aktiengesellschaft
mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 58344)
verschmolzen.
a)
02.10.2006
Keusch

b)
Beschluss
Bl. 440 ff. Sdb.,
Gesellschaftsvertrag
Bl. 493 ff. Sdb.,
Verschmelzungsvertrag
Bl. 441 ff. Sdb.
20b)
Der mit der Gerling-Konzern Gesellschaft für Vermögens-
Management mH (jetzt AmpegaGerling Asset Management
GmbH) mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover,HRB
1591) am 23.09.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigungsschreiben
vom 07.11.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben.
a)
29.12.2006
Maintzer

b)
Beschluss Bl. 507 ff.
Sdb.
21a)
23.01.2007
Keusch

b)
Eintragung lfd. Nr. 12
von Amts wegen gerötet.
22Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Stürzbecher, Winfried, Hannover, *XX.XX.XXXX
Frisch, Christophe, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
Hof, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
Dr. Pera, Lars-Uwe, Köln, *XX.XX.XXXX
Wiese, Claudia, Pulheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Bischoff, André, Hennef, *XX.XX.XXXX
a)
21.09.2007
Wulff
23Prokura erloschen:
Wiese, Claudia, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
27.11.2007
Wulff
24Prokura erloschen:
Esser, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
26.06.2008
Odenthal
25Prokura erloschen:
Lemmer, Ralf-Peter, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
von der Lohe, Brigitte, Köln
Prokura erloschen:
Sommer, Henning, Hagen, *XX.XX.XXXX
a)
24.07.2008
Wulff
26b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 18.08.2008 mit der AmpegaGerling Financial Services
GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 61466) verschmolzen.
a)
25.08.2008
Dohnke
27a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2008 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
30.10.2008
Keusch
28b)
Zwischen der AmpegaGerling Investment GmbH als
beherrschter Gesellschaft und der AmpegaGerling Asset
Management GmbH (AG Köln HRB 61047) mit Sitz in Köln
besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
vom 28.10.2008. Diesem Vertrag hat die
Gesellschafterversammlung der AmpegaGerling Investment
GmbH durch Beschluss vom 28.10.2008 zugestimmt.
a)
11.11.2008
Keusch
29b)
Geschäftsanschrift:
Hohenzollernring 72, 50672 Köln
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kruse, Reinhard, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2009
Wulff
30Prokura erloschen:
Franz, Wieland, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Pethofer, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
05.02.2009
Wulff
31Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Denker, Markus, München, *XX.XX.XXXX
Schiebschick, Susanne, Swisttal, *XX.XX.XXXX
a)
14.04.2009
Wulff
32b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schmidt, Walter, Kaarst, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Mann, Thomas, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
11.08.2009
Wulff
33b)

Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln
a)
24.09.2009
Blankartz
34b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wrobbel, Jürgen, Mülheim/Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
23.11.2009
Wulff
35Prokura erloschen:
Schiebschick, Susanne, Swisttal, *XX.XX.XXXX
a)
17.02.2010
Wulff
36Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Dr. Flothen, Katrin, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
14.04.2010
Wulff
37Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Dreiner, Klaus, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Pera, Lars-Uwe, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
14.06.2010
Wulff
38Prokura erloschen:
Stürzbecher, Winfried, Hannover, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Frisch, Christophe, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Hof, Thomas, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Denker, Markus, München, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dr. Flothen, Katrin, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Dreiner, Klaus, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2011
Wulff
39c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des
Investmentgesetzes (InvG). Der
Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von: a. inländischem
Investmentvermögen im Sinne von § 1 S. 1
Nr. 1 und S. 2 InvG sowie b. EU-
Investmentvermögen im Sinne von § 2 Abs.
8a InvG nach dem Grundsatz der
Risikomischung. 2. Die Gesellschaft darf
neben der Verwaltung von
Investmentvermögen gemäß Absatz 1 die
folgenden Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen erbringen: a. die
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten
im Sinne des § 1 Absatz 11 des Gesetzes
über das Kreditwesen (KWG) und/oder in
Immobilien angelegter Vermögen für
andere mit Entscheidungsspielraum
(individuelle Vermögensverwaltung) sowie
die Anlageberatung, wobei bei den
Finanzinstrumenten Derivate
ausgeschlossen sind, deren Basiswerte
Waren oder Edelmetalle sind, b.den Vertrieb
von Anteilen, die nach den Vorschriften des
InvG ausgegeben worden sind oder die
nach den §§ 130 bis 140 InvG öffentlich
vertrieben werden dürfen, c. den Abschluss
von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1
Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes, d. das Betreiben
von Geschäften, die zur Anlage des eigenen
Vermögens der Gesellschaft erforderlich
sind, sowie e. sonstige mit den in Absatz 1
sowie in diesem Absatz genannten
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
26.06.2012
Keusch
40b)
Zwischen der AmpegaGerling Investment GmbH als
beherrschter Gesellschaft und der Talanx Asset Management
GmbH mit Sitz in Köln(Amtsgericht Köln, HRB 61047, früher
firmierend unter: AmpegaGerling Asset Management GmbH)
besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
vom 28.10.2008. Diesem Vertrag hat die
Gesellschafterversammlung der AmpegaGerling Investment
GmbH durch Beschluss vom 28.10.2008 zugestimmt.
a)
25.03.2013
Dohnke

b)
Unter Berücksichtigung
der Änderung der Firma
der herrschenden
Gesellschaft ist die
Eintragung lfd. Nr. 28 auf
Antrag der Gesellschaft
erneut eingetragen
41a)
Ampega Investment GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1. (Firma,
Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
a)
01.07.2013
Keusch
42c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Der Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven
Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. § 192ff. KAGB,
- Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220ff. KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
- Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB genannten Vermögensgegenstände
investieren. Für die Investmentvermögen
nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. g) KAGB gilt die
Einschränkung auf die zulässigen
Vermögensgegenstände entsprechend § 2
Nr. 2 Punkt 1 bis 4; andere Anlageobjekte
sind ausgeschlossen,
- Allgemeine offene inländische Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in
die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 genannten
Vermögensgegenstände investieren. Für
die Investmentvermögen nach § 284 Abs. 2
Nr. 2 lit. g) KAGB
gilt die Einschränkung auf die zulässigen
Vermögensgegenstände entsprechend § 2
Nr. 2 Punkt 1 bis 4; andere Anlageobjekte
sind ausgeschlossen.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF und ausländische AlF, deren
zulässige Vermögensgegenstände denen
für inländische Investmentvermögen
entsprechen.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen:
a. die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie
einschließlich der Portfolioverwaltung
fremder Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung)
b. die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) soweit die
verwalteten Vermögen ausschließlich in
Vermögensgegenstände angelegt werden,
die für die in § 2 Abs. 2 genannten
Investmentvermögen investierbar sind,
c. die Anlageberatung, bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Gesetzes über das Kreditwesen,
d. die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind und für
die in § 2 Abs. 2 genannten
Investmentvermögen investierbar sind,
e. sonstige mit den in diesem Absatz
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
5. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
6. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten und sich
an Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie Änderungen des
Gesellschaftsvertrages in § 10 Abs. 1 (Funktion), § 14 Abs. 1
(Einberufung), § 17 Abs. 3 (Jahresabschluss) und § 19
(Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
27.08.2014
Keusch
43c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Der Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, Gemischte
Investmentvermögen gemäß §§ 218 f.
KAGB, Sonstige Investmentvermögen
gemäß §§ 220 ff. KAGB, Immobilien-
Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB,
Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB genannten Vermögensgegenstände
investieren. Allgemeine offene inländische
Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter
Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283
KAGB welche in die in § 284 Abs. 1 und
Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände investieren.
Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF und ausländische AIF, deren
zulässige Vermögensgegenstände denen
für inländische Investmentvermögen
entsprechen.
3. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen:
a. die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie
einschließlich der Portfolioverwaltung
fremder Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b. die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) soweit die
verwalteten Vermögen ausschließlich in
Vermögensgegenstände angelegt werden,
die für die in § 2 Abs. 2 genannten
Investmentvermögen investierbar sind,
c. die Anlageberatung, bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Gesetzes über das Kreditwesen,
d. die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind und für
die in § 2 Abs. 2 genannten
Investmentvermögen investierbar sind,
e. sonstige mit den in diesem Absatz
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.07.2015
beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Unternehmensgegenstand)
insgesamt neu zu fassen.
a)
23.09.2015
Schumacher
44c)
Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Der Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EUlnvestmentvermögen oder ausländischen
AlF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven
Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. § 192 ff. KAGB,
- Gemischte Investmentvermögen gemäß §
218 f. KAGB,
- Sonstige Investmentvermögen gemäß §
220 ff. KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §
230 ff. KAGB,
- Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB genannten Vermögensgegenstände
investieren.
- Allgemeine offene inländische Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in
die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände
investieren. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF und ausländische AlF, deren
zulässige Vermögensgegenstände denen
für inländische Investmentvermögen
entsprechen.
3. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen:
a. die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1
Absatz 11 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) und/oder in Immobilien
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie
einschließlich der Portfolioverwaltung
fremder Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b. die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) soweit die
verwalteten Vermögen ausschließlich in
Vermögensgegenstände angelegt werden,
die für die in § 2 Abs. 2 genannten
Investmentvermögen investierbar sind,
c. die Anlageberatung, bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Gesetzes über das Kreditwesen,
d. die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind und für
die in § 2 Abs. 2 genannten
Investmentvermögen investierbar sind,
e. die Anlagevermittlung im Sinne des § 20
Abs. 3 Nr. 5 KAGB,
f. sonstige mit den in diesem Absatz
genannten Dienstleistungen und
Nebendienstleistungen unmittelbar
verbundene Tätigkeiten.
4. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
5. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten und sich
an Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 3
(Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie in § 9 Abs. 2 erster
Absatz (Aufsichtsrat; Mitglieder) beschlossen.
a)
28.11.2017
Keusch
45b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Burger, Jörg, Frechen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Meyer, Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2019
Wulff
46b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Pohl, Ralf, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
a)
23.03.2020
Gerhards
47a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 2
(Aufsichtsrat) und § 12 Abs. 6.a. (Sitzungen) beschlossen.
a)
30.11.2020
Keusch
48b)
Der mit der Ampega Asset Management GmbH (vormals
firmierend: Talanx Asset Management GmbH (Amtsgericht
Köln, HRB 61047)) am 28.10.2008 abgeschlossene
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch
Vertrag vom 01.06.2021 geändert. Die
Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 hat der
Änderung zugestimmt.
a)
09.06.2021
Rottländer
49b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Erdmann, Dirk, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mohebbi-Ahari, Djam, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
a)
27.07.2021
Keßler
50b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Köberlein, Manfred, Lehrte, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2022
Schmied
518.500.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals von 6.000.000,00 EUR um
2.500.000,00 EUR auf 8.500.000,00 EUR beschlossen.
a)
04.07.2022
Keusch
52b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kampmeyer, Stefan, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
12.01.2023
Schmied
5311.500.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000.000,00
EUR beschlossen.
a)
30.04.2024
Keusch
54b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mohebbi-Ahari, Djam, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.XXXX
a)
30.01.2025
Gilg
55b)
Nach Änderung des Wohnorts weiterhin
Geschäftsführer:
Dr. Erdmann, Dirk, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2025
Gilg

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