Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.01.1956 zuletzt geändert am 07.06.1980
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 und 7 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 5 (Vorstand) und 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Vorstand), 6 (Mitgliederversammlung) und 8 (Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.01.1956 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 2 Sonderband II
Anmeldung Blatt 6 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 12 ff. Sonderband II
Fall 5
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten. Ausgaben und Übernahme von Verpflichtungen in Höhe von mehr als 30 % des jährlichen Beitragsaufkommens bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Anmeldung Blatt 23 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 34 ff. Sonderband II
Satzung Blatt 45 - 47 Sonderband II
Anmeldung Blatt 48 ff. Sonderband II
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.