Handelsregister · VR 748

Chronologischer Auszug

Altherrenvereinigung Wartburg e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Altherrenvereinigung Wartburg

b)
Gießen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden.
Zu Ausgaben und Übernahme von Verpflichtungen in
Höhe von mehr als 30 % des jährlichen
Beitragsaufkommens bedarf der Vorsitzende der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:
Dr. Bühnemann, Wolfgang, Bad Homburg v. d. Höhe,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.01.1956 zuletzt geändert am 07.06.1980
a)
20.10.2003
Kurz

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.01.1956
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 33-35
2a)
Name von Amts wegen ergänzt, nun:
Altherrenvereinigung Wartburg e.V.
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Dr. Bühnemann, Wolfgang, Bad Homburg v. d. Höhe,
*XX.XX.XXXX

Gewählt als
Vorsitzender:
Buch, Michael, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX
a)
25.07.2006
Lemmer

b)
Beschluss Blatt 2 Sonderband II
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Buch, Michael, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Krug, Rainer, Wartenberg, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2007
Otto

b)
Anmeldung Blatt 6 ff.
Sonderband II
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Krug, Rainer, Wartenberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Rinno, Jesko, Obernburg, *XX.XX.XXXX
a)
17.02.2011
Otto

b)
Anmeldung Blatt 12 ff.
Sonderband II
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 und
7 beschlossen.
a)
09.08.2013
Muth
b)
Fall 5
6a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist berechtigt, den
Verein einzeln zu vertreten.

Ausgaben und Übernahme von Verpflichtungen in Höhe
von mehr als 30 % des jährlichen Beitragsaufkommens
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Geändert, nun:
Zweiter Vorsitzender:
Dr. Rinno, Jesko, Obernburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Dr. von Urff, Winfried, Bad Zwesten, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3
(Mitgliedschaft), 5 (Vorstand) und 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
24.07.2017
Muth

b)
Anmeldung Blatt 23 ff.
Sonderband II
Satzung Blatt 31 - 33
Sonderband II
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5
(Vorstand), 6 (Mitgliederversammlung) und 8 (Verwendung des Vereinsvermögens bei
Auflösung) beschlossen.
a)
30.07.2019
Muth

b)
Anmeldung Blatt 34 ff.
Sonderband II
Satzung Blatt 45 - 47
Sonderband II
8b)
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Dr. von Urff, Winfried, Bad Zwesten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Dr. Rinno, Jesko, Obernburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Aydin, Semih, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Haupt, Vincent Fedor, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2022
Muth

b)
Anmeldung Blatt 48 ff.
Sonderband II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.