Handelsregister · GnR 575 KI

Registerinformationen

ALTE MU eG · Amtsgericht Kiel

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ALTE MU eG
Rechtsform
eG
Sitz
Kiel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 575 KI
Gericht
Amtsgericht Kiel
Letzte Eintragung
23.09.2024
Abrufstand
04.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die ALTE MU eG fördert ihre Mitglieder durch die Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, speziell der Liegenschaft der sogenannten ,,ALTEN MU". Die Förderung erfolgt insbesondere durch gute, sichere und sozial vertretbare Versorgung mit langfristig preisgünstigen Wohn-, Atelier- und Arbeitsräumen, sowie der Organisation und Durchführung von Angeboten und Dienstleistungen, die zur Wohn-, Arbeits- und kulturellen Nutzung benötigt werden. Dafür kann die ALTE MU eG: (a) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. (b) alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen und an Dritte vergeben. (c) zusätzliche Leistungen im Wohn- und Arbeitsumfeld anbieten und Kunst- und Kulturprojekte initiieren, fördern und mitgestalten. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

274

Harald Ludger Frank

Kiel

194

Susanne Petersen

Kiel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

007

  • keine Nachschusspflicht Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 20 % des in der letzten festgestellten Bilanz ausgewiesenen Sachanlagevermögens. Soweit durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens das satzungsgemäße Mindestkapital der Genossenschaft unterschritten würde, ist der Anspuch auf Auszahlung ganz oder teilweise ausgesetzt, bis die Auszahlung ohne Unterschreitung des Mindestkapitals wieder möglich ist. Das gilt auch, falls das Mindeskapital durch die gezeichneten und eingezahlten Geschäftsanteile noch nicht gedeckt ist. Von einer Auszahlung betroffene Ansprüche aus Vorjahren werden, auch im Verhältnis zueinander, mit Vorrang bedient. Von einer Aussetzung betroffene Ansprüche aus demselben Geschäftsjahr werden nach dem Verhältnis der Ansprüche untereinander anteilig bedient.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.