Handelsregister · GnR 575 KI

Chronologischer Auszug

ALTE MU eG · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ALTE MU eG

b)
Sitz/Niederlassung:
Kiel

c)
Die ALTE MU eG fördert ihre
Mitglieder durch die Sanierung,
Erweiterung, Erhaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, speziell der Liegenschaft der
sogenannten ,,ALTEN MU". Die
Förderung erfolgt insbesondere
durch gute, sichere und sozial vertretbare Versorgung mit langfristig preisgünstigen Wohn-, Atelierund Arbeitsräumen, sowie der Organisation und Durchführung von
Angeboten und Dienstleistungen,
die zur Wohn-, Arbeits- und kulturellen Nutzung benötigt werden.
Dafür kann die ALTE MU eG:
(a) Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben, vermitteln,
veräußern und betreuen.
(b) alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen und an Dritte vergeben.
(c) zusätzliche Leistungen im
Wohn- und Arbeitsumfeld anbieten und Kunst- und Kulturprojekte
initiieren, fördern und mitgestalten.
Geschäfte mit Nichtmitgliedern
sind zulässig.
Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich
an anderen Unternehmen nach
Maßgabe des § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz beteiligen.
keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt
20 % des in der
letzten festgestellten Bilanz ausgewiesenen Sachanlagevermögens.
Soweit durch die
Auszahlung des
Auseinandersetzungsguthabens
das satzungsgemäße Mindestkapital der Genossenschaft unterschritten würde,
ist der Anspuch
auf Auszahlung
ganz oder teilweise ausgesetzt,
bis die Auszahlung ohne Unterschreitung des
Mindestkapitals
wieder möglich
ist. Das gilt auch,
falls das Mindeskapital durch
die gezeichneten
und eingezahlten
Geschäftsanteile noch nicht gedeckt ist. Von einer Auszahlung
betroffene Ansprüche aus Vorjahren werden,
auch im Verhältnis zueinander,
mit Vorrang bedient. Von einer
Aussetzung betroffene Ansprüche aus demselben Geschäftsjahr
werden nach dem
Verhältnis der
Ansprüche untereinander anteilig
bedient.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die
Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Dr. Frank, Harald Ludger,
*XX.XX.XXXX, Kiel

Vorstandsmitglied:

2.
Kopp, Friederike Mareike,
*XX.XX.XXXX, Kiel
a)
Eingetragene Genossenschaft

Die Satzung ist errichtet am
13.04.2021.
a)
22.07.2021
Wendt
2b)
Vorstand:
3.
Petersen, Susanne, *XX.XX.XXXX, Kiel

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Kopp, Friederike Mareike
a)
23.09.2024
Skirde

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.