Handelsregister · GnR 575 KI
Chronologischer Auszug
ALTE MU eG · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ALTE MU eG b) Sitz/Niederlassung: Kiel c) Die ALTE MU eG fördert ihre Mitglieder durch die Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Bewirtschaftung von Liegenschaften, speziell der Liegenschaft der sogenannten ,,ALTEN MU". Die Förderung erfolgt insbesondere durch gute, sichere und sozial vertretbare Versorgung mit langfristig preisgünstigen Wohn-, Atelierund Arbeitsräumen, sowie der Organisation und Durchführung von Angeboten und Dienstleistungen, die zur Wohn-, Arbeits- und kulturellen Nutzung benötigt werden. Dafür kann die ALTE MU eG: (a) Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. (b) alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen und an Dritte vergeben. (c) zusätzliche Leistungen im Wohn- und Arbeitsumfeld anbieten und Kunst- und Kulturprojekte initiieren, fördern und mitgestalten. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz beteiligen. | keine Nachschusspflicht Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 20 % des in der letzten festgestellten Bilanz ausgewiesenen Sachanlagevermögens. Soweit durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens das satzungsgemäße Mindestkapital der Genossenschaft unterschritten würde, ist der Anspuch auf Auszahlung ganz oder teilweise ausgesetzt, bis die Auszahlung ohne Unterschreitung des Mindestkapitals wieder möglich ist. Das gilt auch, falls das Mindeskapital durch die gezeichneten und eingezahlten Geschäftsanteile noch nicht gedeckt ist. Von einer Auszahlung betroffene Ansprüche aus Vorjahren werden, auch im Verhältnis zueinander, mit Vorrang bedient. Von einer Aussetzung betroffene Ansprüche aus demselben Geschäftsjahr werden nach dem Verhältnis der Ansprüche untereinander anteilig bedient. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. b) Vorstandsmitglied: 1. Dr. Frank, Harald Ludger, *XX.XX.XXXX, Kiel Vorstandsmitglied: 2. Kopp, Friederike Mareike, *XX.XX.XXXX, Kiel | a) Eingetragene Genossenschaft Die Satzung ist errichtet am 13.04.2021. | a) 22.07.2021 Wendt | |
| 2 | b) Vorstand: 3. Petersen, Susanne, *XX.XX.XXXX, Kiel Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Kopp, Friederike Mareike | a) 23.09.2024 Skirde |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.