Handelsregister · HRA 2267

Registerinformationen

Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts - AKU Donau-Wald · Amtsgericht Deggendorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts - AKU Donau-Wald
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Außernzell
Geschäftsanschrift
Gerhard-Neumüller-Weg 1, 94532 Außernzell

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 2267
Gericht
Amtsgericht Deggendorf
Letzte Eintragung
08.12.2015
Abrufstand
01.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln und Befördern von Abfällen im Holsystem im räumlichen Wirkungsbereich des KU, soweit diese Aufgaben dem ZAW Donau-Wald nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zukommen. Der räumliche Wirkungsbereich des KU umfasst a) den Landkreis Regen, b) ab dem 01.10.2015 den Landkreis Regen sowie die im südlichen Landkreis Passau liegenden Gemeinden Vilshofen an der Donau, Aldersbach, Aidenbach, Beutelsbach, Ortenburg, Fürstenzell, Neuburg am Inn, Neuhaus am Inn, Haarbach, Ruhstorf an der Rott, Bad Griesbach, Tettenweis, Kößlarn, Rotthalmünster, Pocking, Malching, Kirchham sowie Bad Füssing, c) ab dem 01.07.2016 das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald Der ZAW Donau-Wald überträgt dem KU diese Aufgabe nach Art. 89 Abs. 2Satz 1 GO als hoheitliche Aufgabe. Das KU kann neben seinen ihm nach Satz 1 obliegenden Entsorgungsaufgaben auch andere transportlogistische Aufgaben in der Abfallentsorgung für den ZAW Donau-Wald und seine Tochterunternehmen wahrnehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Karl-Heinz Kellermann

Wörth a. d. Donau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Anstalt des öffentlichen Rechts

Satzung

  • Satzung vom 01.09.2007.
  • Die Hauptversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des § 5 (Verwaltungsrat), die Hauptversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und die Neueinfügung des § 2a (Satzungsrecht) und des § 10 (Deckung des Finanzbedarfs), die Hauptversammlung vom 28.09.2012 hat die Änderung des § 4 (Vorstand) und des § 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 30.07.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des § 5 (Verwaltungsrat), die Verbandsversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und die Neueinfügung des § 2a (Satzungsrecht) und des § 10 (Deckung des Finanzbedarfs), die Verbandsversammlung vom 28.09.2012 hat die Änderung des § 4 (Vorstand) und des § 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) der Satzung beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 30.07.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.