Handelsregister · HRA 2267
Chronologischer Auszug
Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts - AKU Donau-Wald · Amtsgericht Deggendorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts - AKU Donau-Wald b) Außernzell c) Einsammlung und Beförderung von Abfällen im Landkreis Regen, soweit diese Aufgaben dem ZAW- Donau-Wald nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zukommen. | a) Die Anstalt wird durch den Vorstand vertreten mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, an denen der ZAW Donau-Wald unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist - dabei handelt es sich um die AWG - Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH mit dem Sitz in Außernzell, die BBG - Biokompost- Betriebsgesellschaft Donau-Wald mbH mit dem Sitz in Außernzell und die BRG - Bauabfall-Recycling- Gesellschaft Donau-Wald mbH mit dem Sitz in Außernzell - abzuschließen. b) Vorstand: Kellermann, Karl-Heinz, Wörth a. d. Donau, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung vom 01.09.2007. | a) 27.02.2008 Aigner | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Gerhard-Neumüller-Weg 1, 94532 Außernzell | a) 22.07.2010 Sager | |||
| 3 | c) Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln und Befördern von Abfällen im Holsystem im räumlichen Wirkungsbereich des KU, soweit diese Aufgaben dem ZAW Donau-Wald nach dem Kreislaufwirtschaftund Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zukommen. Der räumliche Wirkungsbereich des KU umfasst a) den Landkreis Regen, b) ab dem 01.10.2015 den Landkreis Regen sowie die im südlichen Landkreis Passau liegenden Gemeinden Vilshofen an der Donau, Aldersbach, Aldenbach, Beuteisbach, Ortenburg, Fürstenzell, Neuburg am Inn, Neuhaus am Inn, Haarbach, Ruhstorf an der Rott, Bad Griesbach, Tettenweis, Kößlarn, Rotthalmünster, Pocking, Malching, Kirchham sowie Bad Füssing, c) ab dem 01.07.2016 das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau- Wald Der ZAW Donau-Wald überträgt dem KU diese Aufgabe nach Art. 89 Abs. 2Satz 1 GO als hoheitliche Aufgabe. Das KU kann neben seinen ihm nach Satz 1 obliegenden Entsorgungsaufgaben auch andere transportlogistische Aufgaben in der Abfallentsorgung für den ZAW Donau- Wald und seine Tochterunternehmen wahrnehmen. | a) Die Anstalt wird durch den Vorstand vertreten mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts geschäfte mit Gesellschaften, an denen der ZAW Donau-Wald unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist dabei handelt es sich um die AWG - Abfallwirtschafts- Gesellschaft Donau-Wald mbH mit dem Sitz in Außernzell und die BBG Donau- Wald KU - Kommunalunternehmen für die Behandlung von Bioabfall und Grüngut, Anstalt des öffentlichen Rechts des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau-Wald mit dem Sitz in Außernzell - abzuschließen. | a) Die Hauptversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des § 5 (Verwaltungsrat), die Hauptversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und die Neueinfügung des § 2a (Satzungsrecht) und des § 10 (Deckung des Finanzbedarfs), die Hauptversammlung vom 28.09.2012 hat die Änderung des § 4 (Vorstand) und des § 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 30.07.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 30.11.2015 Unertl | |
| 4 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln und Befördern von Abfällen im Holsystem im räumlichen Wirkungsbereich des KU, soweit diese Aufgaben dem ZAW Donau-Wald nach dem Kreislaufwirtschaftund Abfallgesetz und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz zukommen. Der räumliche Wirkungsbereich des KU umfasst a) den Landkreis Regen, b) ab dem 01.10.2015 den Landkreis Regen sowie die im südlichen Landkreis Passau liegenden Gemeinden Vilshofen an der Donau, Aldersbach, Aidenbach, Beutelsbach, Ortenburg, Fürstenzell, Neuburg am Inn, Neuhaus am Inn, Haarbach, Ruhstorf an der Rott, Bad Griesbach, Tettenweis, Kößlarn, Rotthalmünster, Pocking, Malching, Kirchham sowie Bad Füssing, c) ab dem 01.07.2016 das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau- Wald Der ZAW Donau-Wald überträgt dem KU diese Aufgabe nach Art. 89 Abs. 2Satz 1 GO als hoheitliche Aufgabe. Das KU kann neben seinen ihm nach Satz 1 obliegenden Entsorgungsaufgaben auch andere transportlogistische Aufgaben in der Abfallentsorgung für den ZAW Donau- Wald und seine Tochterunternehmen wahrnehmen. | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Die Anstalt wird durch den Vorstand vertreten mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit Gesellschaften, an denen der ZAW Donau-Wald unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist - dabei handelt es sich um die AWG - Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH mit dem Sitz in Außernzell und die BBG Donau- Wald KU - Kommunalunternehmen für die Behandlung von Bioabfall und Grüngut, Anstalt des öffentlichen Rechts des Zweckverbands Abfallwirtschaft Donau-Wald mit dem Sitz in Außernzell - abzuschließen. | a) Von Amts wegen berichtigt: Die Verbandsversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des § 5 (Verwaltungsrat), die Verbandsversammlung vom 26.03.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Kommunalunternehmens) und die Neueinfügung des § 2a (Satzungsrecht) und des § 10 (Deckung des Finanzbedarfs), die Verbandsversammlung vom 28.09.2012 hat die Änderung des § 4 (Vorstand) und des § 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrates) der Satzung beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 30.07.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 08.12.2015 Unertl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.