Beratung in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Übernahme und Ausführung öffentlichkeitswirksamer Konzeptionen für natürliche und juristische Personen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rupert Ahrens
Berlin
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.08.1996 zuletzt geändert am 26.04.2006.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76593) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 26.04.2006 mit Nachtrag vom 27.06.2006 Tag sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger von denselben Tagen Teile des Vermögens der Ahrens & Bimboese Agentur für Kommunikation GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 24892) als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 10.07.2006.
Die A&B One Digital GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 78497 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.12.1996
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.12.2024, AZ: 301 IN 1690/24, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.