HRB 36760

A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
16.12.2024
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Rupert Ahrens

Berlin

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Beratung in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Übernahme und Ausführung öffentlichkeitswirksamer Konzeptionen für natürliche und juristische Personen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 301 IN 1690/24 · A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1690/24
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 36760
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens

- hat der Sachwalter dem Gericht am 21.01.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 301 IN 1690/24 · A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1690/24
Wirksam am
06.01.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 36760
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens

ergeht am 05.01.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Eigenverwaltung wird nach § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO aufgehoben. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt.

2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter bestellt. Insolvenzverwalter ist

Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 301 IN 1690/24 · A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
301 IN 1690/24
Wirksam am
03.12.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 36760
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens

ergeht am 01.12.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Öffentlichkeitsarbeit) wird am 01.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de

bestellt.

4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 15.01.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.

7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 26.02.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.