Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht wird beschränkt auf solche Geschäfte, die einen Betrag von 3.000,- Euro nicht übersteigen. Bei Geschäften bis 10.000,- Euro ist die Zustimmung des Vereinsausschlusses notwendig. Zur Aufnahme von Krediten über 10.000,- Euro, zum Ver- und Ankauf sowie zur Belastung von Grundbesitz ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Martin
Mitwitz
Vorstand
Markus Angermüller
Mitwitz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.12.1975 zuletzt geändert am 10.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2007 hat die Änderung der §§ 8 (Der Vorstand) und 9 (Vereinsausschuss) und die Mitgliederversammlung vom 13.03.2009 den § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck) und 12 (Auflösung und Anfallberechtigung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2012 hat die Änderung des § 9 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. (stellvertr.) Vorsitzenden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.08.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 12-18 SB;
Satzung Bl.148 ff.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 171 ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.