Handelsregister · VR 10030
Chronologischer Auszug
1. Fußballclub Mitwitz e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) 1. Fußballclub Mitwitz eingetragener Verein b) Mitwitz | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht wird beschränkt auf solche Geschäfte, die einen Betrag von DM 3.000.- (dreitausend Deutsche Mark) oder 1500.- EURO nicht übersteigen. Bei Geschäften von mehr als 3.000.- DM oder 1.500.- EURO ist die Zustimmung des Vereinsausschlusses notwendig. Zur Aufnahme von Krediten, zum Ver- und Ankauf sowie zur Belastung von Grundbesitz ist die Genehmigung der Generalversammlung erforderlich. b) Erster Vorsitzender: Martin, Robert, Mitwitz, *XX.XX.XXXX Zweiter stellvertr. Vorsitzender: Heidenbluth, Jürgen, Mitwitz, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 05.12.1975 zuletzt geändert am 10.03.2000 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. (stellvertr.) Vorsitzenden. | a) 20.01.2006 Rauch b) Tag der ersten Eintragung: 23.08.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 12-18 SB; |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht wird beschränkt auf solche Geschäfte, die einen Betrag von 3.000,- Euro nicht übersteigen. Bei Geschäften bis 10.000,- Euro ist die Zustimmung des Vereinsausschlusses notwendig. Zur Aufnahme von Krediten über 10.000,- Euro, zum Verund Ankauf sowie zur Belastung von Grundbesitz ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung notwendig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.09.2007 hat die Änderung der §§ 8 (Der Vorstand) und 9 (Vereinsausschuss) und die Mitgliederversammlung vom 13.03.2009 den § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen. | a) 20.11.2009 Forkel b) Satzung Bl.148 ff. | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck) und 12 (Auflösung und Anfallberechtigung) der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2012 hat die Änderung des § 9 (Vereinsausschuss) der Satzung beschlossen. | a) 26.04.2012 Forkel b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 171 ff SB. | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Erster Vorsitzender: Martin, Robert, Mitwitz, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Heidenbluth, Jürgen, Mitwitz, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2.Vorsitzender: Martin, Tobias, Mitwitz, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2014 Günther | ||
| 5 | a) Name von Amts wegen berichtigt: 1. Fußballclub Mitwitz e.V. | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Heidenbluth, Jürgen, Mitwitz, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1.Vorsitzender: Martin, Tobias, Mitwitz, *XX.XX.XXXX Gewählt: 2. Vorsitzender: Angermüller, Markus, Mitwitz, *XX.XX.XXXX | a) 28.09.2021 Berger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.