Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende ist stets zur alleinigen Vertretung berechtigt. Die weiteren Mitglieder sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jens Gellrich
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.06.2012 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.07.2012 in § 9 (Versammlung der Gründungsmitglieder), § 17 (Vereinsauflösung) und § 19 (Haftung) geändert.
Freitext
Satzung Blatt 17-23 des Sonderbandes
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