Handelsregister · HRA 4430

Registerinformationen

Zweckverband zur Förderung des Tourismus und des Wintersports im Fichtelgebirge · Amtsgericht Bayreuth

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zweckverband zur Förderung des Tourismus und des Wintersports im Fichtelgebirge
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Bayreuth

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 4430
Gericht
Amtsgericht Bayreuth
Letzte Eintragung
29.07.2025
Abrufstand
28.05.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Florian Wiedemann

Hummeltal

Vorstand

Günter Pöllmann

Mehlmeisel

Vorstand

Axel Herrmann

Warmensteinach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Körperschaft öffentlichen Rechts

Satzung

  • Satzung vom 23.07.2002, zuletzt geändert am 01.10.2009.
  • Die Verbandsversammlung vom 30.11.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Rechtsstellung und Sitz) und 4 (Aufgaben und Befugnisse) sowie 6 (Zusammensetzung der Verbandsversammlung), 7 (Einberufung der Verbandsversammlung), 8 (Beschlüsse in der Verbandsversammlung), 9 (Verbandsvorsitzender und dessen Stellvertreter), 10 (Deckung des Finanzbedarfs, Umlegungsschlüssel, Zahlung der Umlage), 11 (Verwaltung, Haushalts- und Kassenführung des Zweckverbandes), 12 (Rechnungsprüfungsausschuss, Prüfung der Jahresabschlüsse) und 14 (Austritt) der Satzung beschlossen. Es wurde § 12 neu eingefügt und die Nummerierung der nachfolgenden Bestimmungen angepasst. Name, Sitz und Gegenstand haben sich geändert.

Freitext

  • 1) Der Zweckverband hat die Aufgabe: a) die vom Landkreis Bayreuth errichteten und mit Verordnung vom 30 Juli 2001 zu Hauptabfahrts- strecken erklärten Skipisten Ochsenkopf-Nord und Ochsenkopf-Süd zu unterhalten, zu verbes- sern und gegebenenfalls weitere, dem Tourismus dienende Anlagen zu errichten und zu unterhal- ten sowie dafür Sorge zu tragen, dass ausrei- chend Zufahrtsstraßen und Parkmöglichkeiten vorgehalten werden, b) parallel zu den Skipisten Ochsenkopf-Nord und Ochsenkopf-Süd je eine Seilbahnanlage zu er- stellen, zu unterhalten und ganzjährig zu be- treiben, c) Rodel- bzw. Eislaufbahnen zu erstellen, in Be- trieb zu nehmen und zu unterhalten, d) die unter Buchstaben a) bis c) genannten Tou- rismuseinrichtungen der Allgemeinheit zur Ver- fügung zu stellen, e) weitere geeignete Maßnahmen zu treffen, die den Winter- und Sommersport und den Tourismus in wirtschaftlicher, technischer und organisa- torischer Hinsicht unmittelbar oder mittelbar fördern.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.