Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Rechtsform
sonstige juristische Person, die im Handelsregister Abteilung A eingetragen ist (Auffangtatbestand Justiz)
Sitz
Bergen auf Rügen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 1624
Gericht
Amtsgericht Stralsund
Letzte Eintragung
11.08.2020
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Erfüllung der ihm durch seine Verbandsmitglieder übertragenen Pflicht der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß §§ 40 und 43 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern .
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verbandsvorsteher vertritt den Zweckverband allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Olaf Braumann
Dreschvitz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.06.2000
Die Verbandsversammlung vom 01.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 Satz 2 (Name) , § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c (Aufgaben der Verbandsversammlung) und § 13 Abs. 2 Buchst. i (Aufgaben des Verbandsvorstandes) beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 17.12.2009 hat die vollständige Änderung der Satzung beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 06.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 09.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 31.08.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 23-28 beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 22.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 2 beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 21.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 20 Absatz 1 (Verbandseinlagen) und § 22 Absatz 3 (Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen) beschlossen. Die Verbandsversammlung vom 01.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 Satz1 (Name, Sitz, Mitglieder, Siegel), § 3 Absatz 4 bis Absatz 6 (Aufgaben), § 16 Satz 3 (Ehrenamtliche Tätigkeit, Aufwandsentschädigung) und § 19 Absatz 3 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 07.12.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Mitglieder, Siegel), § 6 (Verbandsversammlung) und § 24 (Öffentliche Bekanntmachung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.12.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006.
Fall 5
Fall 8
Fall 9
Rechtsform
Zweckverband der Städte und Gemeinden Altefähr, Altenkirchen, Ostseebad Baabe, Bergen auf Rügen, Ostseebad Binz, Breege, Buschvitz, Dranske, Dreschvitz, Garz, Gingst, Glowe, Ostseebad Göhren, Gustow, Seebad Insel Hiddensee, Kluis, Lancken-Granitz, Lietzow, Lohme, Mönchgut, Neuenkirchen, Parchtitz, Patzig, Poseritz, Putbus, Putgarten, Ralswiek, Rambin, Rappin, Sagard, Samtens, Sassnitz, Schaprode, Sehlen, Ostseebad Sellin, Trent, Ummanz, Wiek, Zirkow, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.