Handelsregister · HRA 721490
Chronologischer Auszug
Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig b) Alpirsbach c) Die Lieferung von trinkbarem Wasser an Mitglieder und Dritte im Rahmen der Wasserversorgungsplanung des Landes und die Erstellung und der Betrieb der dazu erforderlichen Anlagen; die Beteiligung an Wasserversorgungsunternehmen und die Übernahme von Wasserversorgungsanlagen oder Teile solcher von Dritten; die Beratung und Betreuung der Mitglieder und Dritte einschließlich Dienst- und Serviceleistungen auf dem Gebiet der Wasserversorgung | a) Der Verbandsvorsitzende vertritt stets einzeln, die beiden Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Wasserversorgungsunternehmen, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: a) die laufende Betriebsführung; b) die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge für den laufenden Bedarf; c) die Verfügung über die im Vermögensplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben bis zu 15.000,00 EUR im Einzelfall; d) die Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern bis Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) im Rahmen der Stellenübersicht; e) der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrates sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden, soweit dieser sich den Vollzug nicht gem. § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung vorbehalten hat. b) Verbandsvorsitzender: Greschner, Hans-Joachim, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Rapp, Joachim, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Zinser, Maik, Baiersbronn, *XX.XX.XXXX | a) juristische Person des öffentlichen Rechts Satzung vom 17.11.2005. | a) 02.07.2007 Göhler | |
| 2 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Biwer, Gerhard, Karlsbad, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Rapp, Joachim, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2009 Maier | |||
| 3 | b) Bestellt als Verbandsvorsitzender: Winkler, Heinz, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Greschner, Hans-Joachim, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX | a) 30.04.2010 Maier | |||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verbandsvorsitzende vertritt stets einzeln. Die Geschäftsführer vertreten den Verband im Rahmen ihrer Aufgaben, im übrigen vertritt der Verbandsvorsitzende. Die Geschäftsführer leiten das Wasserversorgungsunternehmen, soweit im Gesetz und in der Verbandssatzung nichts anderes bestimmt ist. Sie sind insbesondere für folgendes zuständig: a) die laufende Betriebsführung; b) die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge für den laufenden Bedarf; c) die Verfügung über die im Vermögensplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben bis zu 15.000,00 EUR im Einzelfall; d) die Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern bis Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) im Rahmen der Stellenübersicht; e) der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrates sowie der Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden, soweit dieser sich den Vollzug nicht gem. § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung vorbehalten hat. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Biwer, Gerhard, Karlsbad, *XX.XX.XXXX | a) Am 18.03.2014 wurde die Änderung der Satzung in § 11 Absatz 1 Satz 1 (Geschäftsleitung) und § 15 Absätze 3 und 4 (Anlagenfinanzierung) beschlossen. | a) 23.09.2014 Müller b) Satzungsurfassung in Papierform: Sonderband Blatt 3 | ||
| 5 | b) Bestellt als Verbandsvorsitzender: Haas, Thomas Richard, Schiltach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Verbandsvorsitzender: Winkler, Heinz, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX | a) 06.05.2021 Boßler-Büche |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.