Schmutzwasserbeseitigung für alle Verbandsmitglieder, mit Ausnahme der Gemeinde Dragun, sowie die Wasserversorgung für alle Verbandsmitglieder
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verbandsvorsteher ist gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes. Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet werden soll oder mit denen ein Bevollmächtigter bestellt wird, bedürfen der Schriftform. Sie sind vom Verbandsvorsteher sowie einem seiner Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Die Verbandssatzung kann Wertgrenzen bestimmen, bis zu denen es dieser Formvorschriften ganz oder teilweise nicht bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steffen Timm
Veelböken
Vorstand
Karl Heinold Buchholz
Groß Molzahn
Vorstand
Hans-Jürgen Hoffmann
Kneese-Dorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
Satzung
Satzung vom 08.12.2009, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.08.2014 geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.