Handelsregister · HRA 2491

Registerinformationen

Zweckverband KÜHLUNG Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung · Amtsgericht Rostock

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zweckverband KÜHLUNG Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung
Rechtsform
sonstige juristische Person, die im Handelsregister Abteilung A eingetragen ist (Auffangtatbestand Justiz)
Sitz
Bad Doberan

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 2491
Gericht
Amtsgericht Rostock
Letzte Eintragung
19.07.2022
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der ZVK übernimmt folgende ihm durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen übertragenen Aufgaben: a) die Aufgaben der Wasserversorgung sowie der Abwasserbeseitigung für seine in der Anlage gemäß § 1 Abs. 5 unter Teil A genannten Mitglieder, hierfür übt er das Satzungsrecht aus; b) die Aufgabe der Errichtung und der Fortführung eines geografischen Informationssystems (GIS) für seine in der Anlage gemäß § 1 Abs. 5 unter Teil B genannten Mitglieder. Er ist berechtigt, andere Aufgaben im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zu übernehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Roland Dethloff

Neubukow

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Juristische Person Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Der Verband ist in der Gründungsversammlung am 21.11.1991 errichtet. Die Bildung des Zweckverbandes wurde durch aufsichtsbehördliche Entscheidung vom 30.09.1994 rückwirkend zum 21.11.1991 genehmigt. Die Satzung wurde mehrfach geändert, zuletzt durch die Verbandsversammlung vom 17.03.2004.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 14.02.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.09.2006.
  • Fall 3 Protokoll vom 23.11.2017
  • Fall 4

Satzung

  • Die Verbandsversammlung vom 09.06.2004 hat die Änderung der Verbandssatzung in der Anlage (Mitglieder des Zweckverbandes) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 30.11.2005 hat die Änderung der Verbandssatzung in den §§ 7 (Verbandsvorstand) und 13 (Deckung des Finanzbedarfes) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 01.03.2006 hat die Verbandssatzung in § 19 (Öffentliche Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 28.11.2007 hat die Änderung der Verbandssatzung in den §§ 1 (Rechtsnatur, Name, Sitz) und 2 (Siegel) beschlossen; der Name des Zweckverbandes erhielt eine geänderte Schreibweise.
  • Die Verbandsversammlung vom 11.06.2008 hat die Änderung der Verbandssatzung in den §§ 1 (Rechtsnatur, Name, Sitz), 3 (Aufgaben), 5 (Verbandsversammlung), 13 (Deckung des Finanzbedarfes), 17 (Aufhebung des Zweckverbandes) und Anlage (Mitglieder des Zweckverbandes) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 17.09.2008 hat die Änderung der Verbandssatzung in den §§ 1 (Rechtsnatur, Name, Sitz), 11 (Verbandsvorsteher) und 18 (Entschädigung) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 31.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 27.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Öffentliche Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 09.04.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Ehrenamtliche Tätigkeit), 11 (Verbandsvorsteher) und 18 (Entschädigung) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 30.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Verbandsversammlung) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 17.04.2019 hat die Änderung der Verbandssatzung in der Anlage (Mitglieder des Zweckverbandes) beschlossen.
  • Die Verbandsversammlung vom 19.08.2020 hat die Änderung der Verbandssatzung in § 3 (Aufgaben), § 16 (Aufnahme und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern) sowie in der Anlage (Mitglieder des Zweckverbandes) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.