Handelsregister · HRA 32294

Registerinformationen

Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg Körperschaft des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg Körperschaft des öffentlichen Rechts
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Babenhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 32294
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
18.06.2025
Abrufstand
11.02.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Für die Mitgliedsgemeinden Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und hierzu die notwendigen Anlagen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu betreiben sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auf lange Sicht die Deckung des Wasserbedarfs zu sichern. Der Zweckverband kann im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit auch mit Beratungs- und Dienstleistungen für andere Kommunen oder Kommunale Zweckverbände tätig werden.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Vera Baier

Otzberg

Vorstand

Günter Schmitt

Eppertshausen

Vorstand

Siegfried Sudra

Schaafheim

Vorstand

Andreas Larem

Messel

Vorstand

Ingo Andres Ricardo Rohrwasser

Babenhausen

Vorstand

Jörg Hans Rotter

Rödermark

Vorstand

Wolfgang Anton Schupp

Dieburg

Vorstand

Boris Markus Wilfert

Rodgau

Vorstand

Stefan Schefter

Rödermark

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Juristische Person gemäß § 33 HGB

Satzung

  • Satzung vom 01.01.1991 zuletzt geändert am 01.12.2001

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.05.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Anmeldung Blatt 35-42 Sonderband
  • Fall 3
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.