Handelsregister · HRA 3949

Chronologischer Auszug

Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Zweckverband elektronische Verwaltung in
Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)

b)
Schwerin

c)
Erschließung und Nutzbarmachung von E-
Government-Technologien und -Lösungen für
die Städte, Amter, Gemeinden und Landkreise
aus Mecklenburg-Vorpommern.
Insbesondere: - Beratungsleistungen, -
Betrieb von IT-Verfahren und gemeinsamen
Verfahren nach § 17 DSG-M-V einschließlich
der damit verbundenen Dienstleistungen, -
Aufbau und Bereitstellung von kommunalen
Infrastrukturen, - Bereitstellung von kooperativ
genutzten Infrastrukturen für Land und
Kommunen.
a)
Der Verbandsvorsteher vertritt den Zweckverband
allein.

b)
Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Anders, Bernd, Damshagen, *XX.XX.XXXX
a)
Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
Satzung vom 20.04.2006, mehrfach zuletzt durch Beschluss der
Verbandsversammlung vom 15.11.2017 geändert.
a)
14.12.2017
Niemann
2b)
Nicht mehr
Verbandsvorsteher:
Anders, Bernd, Damshagen, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Batzer, Thomas, Spantekow, *XX.XX.XXXX
a)
10.02.2020
Niemann
3b)
Nicht mehr
Verbandsvorsteher:
Batzer, Thomas, Spantekow, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Kuprat, Nicole, Grevesmühlen, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2021
Niemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.