Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.04.1985 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 11.04.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 ( Zunftrat ) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 11 (Zunfthauptversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Zunftrat) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
Tag der ersten Eintragung: 26.09.1983
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 357 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 335
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Zunftvogt, dem 1. stellvertretenden Zunftvogt, dem 2. stellvertretenden Zunftvogt, dem Kassierer und dem Zunftschreiber. Je zwei Mitglieder, von denen eines der Zunftvogt oder der stellvertretende Zunftvogt sein müssen, vertreten gemeinsam.
Geänderte Satzung: AS. 533 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.