Handelsregister · VR 1596

Registerinformationen

Zunft der Waldgeister Stegen e. V. · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Zunft der Waldgeister Stegen e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stegen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1596
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
29.07.2024
Abrufstand
14.04.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Uwe Maier

Kirchzarten

Vorstand

Christopher Faller

Kirchzarten

Vorstand

Saskia Hummel

St. Märgen

Vorstand

Adrian Dold

Buchenbach

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.04.1985 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 11.04.2003.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 ( Zunftrat ) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 11 (Zunfthauptversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Zunftrat) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 26.09.1983
  • Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 357 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 335
  • Geänderte Satzung: Blatt 389 Änderungsbeschluss: Blatt 393
  • Satzung: Blatt 489ff Änderungsbeschluss: Blatt 481ff
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Zunftvogt, dem 1. stellvertretenden Zunftvogt, dem 2. stellvertretenden Zunftvogt, dem Kassierer und dem Zunftschreiber. Je zwei Mitglieder, von denen eines der Zunftvogt oder der stellvertretende Zunftvogt sein müssen, vertreten gemeinsam.
  • Geänderte Satzung: AS. 533 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.