Handelsregister · PR 700295

Chronologischer Auszug

ZUMBACH & REITER PartGmbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ZUMBACH & REITER PartGmbB
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

b)
Karlsruhe

c)
Die gemeinschaftliche Ausübung der freien Berufe der Partner
als Wirtschaftsprüfer vereidigter Buchprüfer und Steuerberater in
der Partnerschaftsgesellschaft sowie alle im Zusammenhang mit
der gemeinschaftlichen Berufsausübung stehenden Geschäfte.
a)
Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam.

b)
Partner:
Reiter, Hansjörg, Steuerberater / vereidigter Buchprüfer,
Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der
Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Partner:
Zumbach, Frank Udo Christian, Wirtschaftsprüfer /
Steuerberater, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der
Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
09.10.2015
Melzer
2c)
Gegenstand geändert; nun:
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die
betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von
Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis
solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem.
§ 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 4
WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder
des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und §
43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte,
sind ausgeschlossen.
a)
28.10.2015
Melzer
3b)
Mit der Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2016 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
08.09.2016 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Z&R KG",
Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 706871) verschmolzen
(Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten
Urkunden wird Bezug genommen.
a)
16.09.2016
Melzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.