Handelsregister · PR 700295
Chronologischer Auszug
ZUMBACH & REITER PartGmbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ZUMBACH & REITER PartGmbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT b) Karlsruhe c) Die gemeinschaftliche Ausübung der freien Berufe der Partner als Wirtschaftsprüfer vereidigter Buchprüfer und Steuerberater in der Partnerschaftsgesellschaft sowie alle im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung stehenden Geschäfte. | a) Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. b) Partner: Reiter, Hansjörg, Steuerberater / vereidigter Buchprüfer, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Partner: Zumbach, Frank Udo Christian, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Partnerschaftsgesellschaft | a) 09.10.2015 Melzer |
| 2 | c) Gegenstand geändert; nun: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | a) 28.10.2015 Melzer | ||
| 3 | b) Mit der Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.09.2016 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Z&R KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 706871) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 16.09.2016 Melzer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.