Handelsregister · HRB 167758

Chronologischer Auszug

"Zum Spitzbuam" Gaststätten- und Übernachtungs GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Zum Spitzbuam" Gaststätten- und
Übernachtungs GmbH

b)
Attenkirchen, Landkreis Freising

c)
Betrieb von Gaststätten- und
Übernachtungsbetrieben
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Eppelsheimer, Wendelin, Nandlstadt,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2007.
a)
08.05.2007
Lutz
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 1, 85395 Attenkirchen
a)
12.02.2010
Riedmaier
3a)
Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.

b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Eppelsheimer, Wendelin, Attenkirchen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, wenn und solange
kein weiterer Liquidator bestellt ist.
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
13.01.2020
Brummer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.