Vertretungsberechtigte (§ 26 BGB) sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende und der 4. Vorsitzende, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über Euro 1 hinaus, insbesondere für die Aufnahme von Darlehen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Svejda
Stuttgart
Vorstand
Tobias von zur Gathen
Stuttgart
Vorstand
Isabel von zur Gathen
Stuttgart
Vorstand
Sebastian Straub
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.10.2005.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 3
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